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Mauerflüchtlinge und Übersiedler in die DDR gleichgesetzt

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Berlinermauer
Die Berliner Mauer: Streit um das richtige Gedenken Foto: Wikipedia

BERLIN. Der Kulturausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses hat trotz heftiger Kritik aus den Reihen der Opposition mit den Stimmen der rot-roten Regierungsmehrheit das Gesetz zur Gründung der Landesstiftung „Berliner Mauer“ beschlossen.

In der Stiftung sollen die Mauergedenkstätte in der Bernauer Straße und die „Erinnerungsstätte“ Notaufnahmelager Berlin-Marienfelde zusammengeführt und die Arbeit der Träger beider Gedenkstätten rechtlich besser gestellt werden.

Die oppositionellen Mitglieder des Ausschusses von CDU, FDP und Grünen waren in einer hitzigen Debatte vergeblich Sturm gelaufen gegen den ersten Satz des Gesetzes, der lautet: „Zweck der Stiftung ist es, die Geschichte der Berliner Mauer und der Fluchtbewegungen aus der DDR sowie Übersiedlungen in die DDR als Teil und Auswirkung der deutschen Teilung … zu dokumentieren.“

„Beschönigender Blick auf die DDR“

Nach Ansicht des kulturpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Michael Braun, enthalte diese Formulierung eine „unzulässige Gleichsetzung“  von in Lebensgefahr schwebenden Mauerflüchtlingen und Übersiedlern in die DDR. Den Vertretern der Linkspartei warf er „fehlende Differenzierung zwischen Recht und Unrecht beim Stiftungszweck“ vor.

Die Grünen bewerteten Übersiedlungen in die DDR gar nicht als gedenkwürdig. Deren kultur- und medienpolitische Sprecherin Alice Ströver sagte, einmal mehr habe „sich der beschönigende Blick auf die DDR bei der Koalition durchgesetzt“.

Der kulturpolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Brauer, hielt der CDU hingegen „Verschleppungsbemühungen für das Gesetz“ vor.

Die Berliner Landesstiftung soll am 9. November dieses Jahres, dem 19. Jahrestag des Mauerfalls, ihre Arbeit aufnehmen. Das Gesetz muß noch den Hauptausschuß und das Berliner Abgeordnetenhaus passieren.

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