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Gericht verurteilt Angeklagte im Hakenkreuz-Fall von Mittweida

Gericht verurteilt Angeklagte im Hakenkreuz-Fall von Mittweida

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Hakenkreuzfall
Rebekka K. bei der Preisverleihung im Februar Foto: JF

HAINICHEN. Im Hakenkreuz-Fall von Mittweida ist die 18 Jahre alte Rebekka K. wegen Vortäuschung einer Straftat verurteilt worden. Das Amtsgericht im sächsischen Hainichen verurteilte die junge Frau, die behauptet hatte, sie sei von Rechtsextremisten angegriffen worden, zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Ihr Anwalt, der einen Freispruch gefordert hatte, kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Staatsanwalt hatte 100 Arbeitsstunden gefordert.

Ehrenpreis für Zivilcourage verliehen

Die junge Frau hatte im November vergangenen Jahres angegeben, sie sei von mehreren Männern angegriffen worden, nachdem sie einem kleinen Aussiedlermädchen zur Hilfe geeilt sei. Die angeblichen Neonazis hätten ihr daraufhin ein fünf Zentimeter großes Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.

Obwohl bald Zweifel an der Version der jungen Frau aufkamen war Rebekka K. vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz – Gegen Extremismus und Gewalt“ mit einem Ehrenpreis für Zivilcourage ausgezeichnet worden.

Nachdem keine Zeugen für die angebliche Tat ermittelt werden konnten und es auch sonst keine Beweise für den angeblichen Angriff gab, hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Rebekka K. erhoben. Ein medizinische Gutachten hatte zudem ergeben, daß sich die damals 17jährige das Hakenkreuz auch selbst zugefügt haben könnte.

Der Prozeß fand auf Grund des jugendlichen Alters von Rebekka K. unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.

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