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Fall Hohmann: Verfassungsgericht lehnt Klage ab

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Martin Hohmann

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann gegen seinen Parteiausschluß abgewiesen.

Wie jetzt bekannt wurde, hat der Erste Senat des Karlsruher Gerichts bereits am 16. Juni entschieden, die Verfassungsbeschwerde Hohmanns gegen seinen Ausschluß aus der CDU nicht zuzulassen. Eine Begründung für die Ablehnung nannte das Gericht nicht. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Erst im vergangenen Dezember hatte der Bundesgerichtshof in einer Nebenerwägung den Parteiausschluß Hohmanns für rechtmäßig erklärt.

Hohmann will Urteil akzeptieren

Hohmann reagierte gelassen auf die Entscheidung. „Man mußte damit rechnen, daß der neue Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, der ja von der SPD vorgeschlagen worden war, sich nicht hätte erlauben können, mich in einer der ersten Entscheidungen seiner Kammer reinzuwaschen“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT.

Zudem habe ihm sein Anwalt gesagt, daß eine positive Entscheidung wohl internationales Aufsehen erregt hätte. Hohmann will das Urteil akzeptieren. Eine Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof mache für ihn keinen Sinn.

Hohmann war wegen einer fälschlicherweise als antisemitisch bezeichneten Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2003 und einer anschließenden Medienkampagne gegen ihn im November 2003 aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und anschließend aus der Partei ausgeschlossen worden.

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