BERLIN. Der Bundestagsabgeordnete Hans-Peter Uhl (CSU) hat das Verbot des Anti-Islamisierungskongresses der Bürgerbewegung Pro Köln Ende September scharf kritisiert.
Uhl schreibt auf der Internetseite abgeordnetenwatch.de, es bereite ihm Unbehagen, „wenn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von einer tatsächlich oder vermeintlich ‘guten’ Gesinnung abhängig gemacht“ werde oder werden solle.
„Keine Verbündung mit gewalttätigen Politchaoten“
Zudem hatte er angedeutet, daß das Versammlungsrecht in Deutschland seiner Ansicht nach nicht prinzipiell für jeden gelte. In der Demokratie könne man nicht formaljuristisch argumentieren. Es gehe schon darum, welches Anliegen welche Gruppierung vertrete, sagte der Thierse.
Uhl machte weiterhin deutlich, daß es für ihn inakzeptabel sei, wenn „Politiker etablierter Parteien und eine angeblich von Demonstranten repräsentierte ‘Mehrheit der Bürger’“ sich effektiv mit „gewalttätigen und teils linksextremistischen Politchaoten“ verbündeten, selbst wenn dies nur den Anschein hätte.
Zwar fände er es erfreulich, wenn eine große Anzahl von Bürgern Engagement und Betroffenheit zeige, wie dies bei den Protesten gegen den Anti-Islamisierungskongreß zum Ausdruck gekommen sei, wichtig sei jedoch auch, daß Grundrechte unteilbar sind.
„Skandalöse Niederlage des Rechtsstaats“
„Sie müssen vom staatlichen Gewaltmonopol durchgesetzt werden, auch wenn es schwierig und unbequem ist. Wenn die Gewalt eines pöbelnden Haufens am Ende darüber entscheidet, wer wann und wo sich versammeln darf, ist das eine skandalöse Niederlage des Rechtsstaats.“
In Bayern, so Uhl, sei es undenkbar, daß die Polizei vor der Gewalt von Gegendemonstranten zurückweiche.