HAINICHEN. Die im Hakenkreuz-Fall von Mittweida angeklagte Rebekka K. hat zum Prozeßbeginn zu den ihr zur Last gelegten Anschuldigungen geschwiegen.
Die 18 Jahre alte Frau hatte im vergangenen November behauptet, von Rechtsextremisten angegriffen worden zu sein, nachdem sie einem kleinen Aussiedlermädchen zur Hilfe geeilt sei. Neonazis mit kahlgeschorenen Köpfen und Bomberjacken hätten ihr zudem ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt.
Obwohl relativ schnell Zweifel an der Version der jungen Frau aufkamen – unter anderem wiesen Staatsanwaltschaft und Polizei darauf hin, daß sie sich das Hakenkreuz vermutlich selber zugefügt habe – wurde Rebekka K. vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz – Gegen Extremismus und Gewalt“ mit einem Ehrenpreis für Zivilcourage ausgezeichnet.
Urteil wird für den 13. Oktober erwartet
Nun steht die Frau wegen des Vortäuschens einer Straftat vor Gericht. Ihr Anwalt wies jedoch laut der Nachrichtenagentur AP die Vorwürfe zurück, seine Mandantin habe den Überfall erfunden. „Es hat diesen Angriff von glatzköpfigen Männern gegeben.“ Seine Mandantin stehe nach wie vor zu ihrer Darstellung.
Der Prozeß findet auf Grund des jugendlichen Alters von Rebekka K. unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil ist für den 13. Oktober angekündigt.