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Abtreibungsgegner dürfen Flugblätter verteilen

Abtreibungsgegner dürfen Flugblätter verteilen

Abtreibungsgegner dürfen Flugblätter verteilen

 

Abtreibungsgegner dürfen Flugblätter verteilen

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Wallasch, Medien, Gesicht

WEINHEIM. Lebensschützer brauchen keine „Sondernutzungserlaubnis“, wenn sie in deutschen Städten abtreibungskritische Flugblätter verteilen wollen.

Darauf weist der Vorsitzende der badischen Initiative „Nie wieder“, Klaus Günter Annen hin. Er hatte nach eigenen Angaben Mitte November in Köln Flugblätter gegen die Tötung ungeborener Kinder verteilt. Dabei hätten ihn Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufgefordert, das Verteilen einzustellen, sonst werde eine Geldbuße verhängt.

Beides – Verbot und Drohung – geschahen unrechtmäßig. Annen hatte sich bei der Stadtverwaltung beschwert. Diese bestätigte ihm Anfang Dezember, daß das Verteilen von Handzetteln „keine erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalens“ darstelle. Deshalb werde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Verteiler von Flugblättern müßten jedoch darauf achten, „daß es nicht zu einer Verschmutzung des öffentlichen Straßenlandes kommt“. Laut Annen drohen auch andere Städte Abtreibungsgegnern mit Geldbußen, um sie am Verteilen von Flugblättern zu hindern. (idea)

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