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Im Netz radikalisiert: Anschlag auf Taylor Swift-Konzert geplant – Bewährungsstrafe in Berlin

Im Netz radikalisiert: Anschlag auf Taylor Swift-Konzert geplant – Bewährungsstrafe in Berlin

Im Netz radikalisiert: Anschlag auf Taylor Swift-Konzert geplant – Bewährungsstrafe in Berlin

Taylor Swift bei einem ihrer vorigen Konzerte. Rechts der Polizeieinsatz bei einem Tatverdächtigen in Ternitz.
Taylor Swift bei einem ihrer vorigen Konzerte. Rechts der Polizeieinsatz bei einem Tatverdächtigen in Ternitz.
Taylor Swift bei einem ihrer vorigen Konzerte. Rechts der Polizeieinsatz bei einem Tatverdächtigen in Ternitz. Fotos picture alliance (2) / ZUMAPRESS.com | Danish Ravi & ALEX HALADA / APA / picturedesk.com
Im Netz radikalisiert
 

Anschlag auf Taylor Swift-Konzert geplant – Bewährungsstrafe in Berlin

Ein Berliner Teenager half einem IS-Anhänger in Österreich beim geplanten Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert. Trotz Bombenbauanleitung und Kontakten zu Terroristen kommt er mit Bewährung davon.
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BERLIN. Ein Berliner Gericht hat einen 16jährigen wegen Unterstützung eines geplanten Bombenanschlags auf ein Konzert der US-Sängerin Taylor Swift in Wien verurteilt (JF berichtete) – allerdings nur zu einer Bewährungsstrafe. Der Jugendliche war bereits mit 14 Jahren durch islamistische Propaganda im Internet radikalisiert worden.

Das Kammergericht sprach ihn der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Die Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Kontakte zu IS und Bombenbauanleitung

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte im Jahr 2024 über soziale Medien Kontakt zu einem gleichaltrigen Österreicher aufgenommen, der einen Sprengstoffanschlag auf ein Swift-Konzert in Wien plante. Der Berliner Jugendliche übermittelte ihm unter anderem eine Bombenbauanleitung und stellte den Kontakt zu einem Mitglied des „Islamischen Staates“ her. Bei einer Razzia in Österreich fanden die Behörden umfangreiches Material zur Herstellung von Sprengsätzen sowie Messer und Chemikalien. Daraufhin sagten die Veranstalter mehrere geplante Konzerte der Sängerin ab.

Der Berliner Angeklagte legte ein Geständnis ab. Die Bundesanwaltschaft wie auch die Verteidigung hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Österreicher wird weiter ermittelt. (rr)

Taylor Swift bei einem ihrer vorigen Konzerte. Rechts der Polizeieinsatz bei einem Tatverdächtigen in Ternitz. Fotos picture alliance (2) / ZUMAPRESS.com | Danish Ravi & ALEX HALADA / APA / picturedesk.com
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