SANKT PÖLTEN. Weil er bei der Bundeshymne nicht mitsingen wollte, wurde im von ÖVP und FPÖ regierten Niederösterreich einem Ukrainer die Staatsbürgerschaft verwehrt. „Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen. Die Staatsbürgerschaft ist kein Geschenkartikel, sondern eine Auszeichnung, die Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung voraussetzt“, sagte der stellvertretende Regierungschef Udo Landbauer (FPÖ).
Das „Absingen der Hymne“ sei für das Erlangen der Staatsbürgerschaft nun einmal Gesetz.
Dabei war der Ukrainer dem österreichischen Paß schon so nahe: Bei der zeremoniellen Verleihung im Oktober verweigerte er aber laut Krone das Mitsingen – prompt wurde per Beschluß der Landesregierung die Verleihung widerrufen. Alle anderen Auflagen wären erfüllt gewesen, heißt es im Bericht.
Hymnenverweigerung sei Provokation
Landbauer spricht von einer Provokation und sagt: „Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, daß er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen.“
Die harte Entscheidung des zuständigen Landesrates Christoph Luisser (FPÖ) sei für Landbauer „selbstverständlich und rechtlich zwingend“. Da gebe es keine Kompromisse. „Die Staatsbürgerschaft kann am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses vergeben werden. Das ist kein Muß. Wer sich ganz offensichtlich gegen Österreich ausspricht, hat es einfach nicht verstanden“, wird Luisser zitiert. (rr)