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Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission geht gegen Ungarn und Polen vor

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission geht gegen Ungarn und Polen vor

Vertragsverletzungsverfahren: EU-Kommission geht gegen Ungarn und Polen vor

Die EU-Kommission will sexuelle Minderheiten in Ungarn und Polen vor angeblicher Diskriminierung schützen (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Die EU-Kommission will sexuelle Minderheiten in Ungarn und Polen vor angeblicher Diskriminierung schützen (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Die EU-Kommission will sexuelle Minderheiten in Ungarn und Polen vor angeblicher Diskriminierung schützen (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
Vertragsverletzungsverfahren
 

EU-Kommission geht gegen Ungarn und Polen vor

Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen wegen deren Umgang mit sexuellen Minderheiten ein. Im Fall von Ungarn geht es um das im Juni beschlossene Kinderschutzgesetz, das die Werbung für Homo- und Transsexualität gegenüber Minderjährigen verbietet.
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BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen wegen deren Umgang mit sexuellen Minderheiten eingeleitet. „Gleichheit und die Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte sind zentrale Werte der EU. Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehende Instrumente nutzen, um diese Werte zu verteidigen“, teilte sie am Donnerstag mit.

Im Fall von Ungarn geht es demnach um das im Juni beschlossene Kinderschutzgesetz, das die Werbung für Homo- und Transsexualität gegenüber Kindern verbietet. Darunter falle auch ein Kinderbuch, das in dem osteuropäischen Land nur mit Warnhinweis verkauft werden darf, da es im Widerspruch zu traditionellen Geschlechterrollen steht. Jedoch habe Budapest unter anderem versäumt zu erklären, warum es für das Wohlergehen von Kindern schädlich sei, wenn sie LGBTQ-Inhalten ausgesetzt seien.

Mit Blick auf Polen ist die EU-Kommission der Ansicht, die dortigen Behörden hätten nicht hinreichend auf angebliche LGBTQ-frei-Zonen in einigen Regionen reagiert. Diese verletzten womöglich EU-Gesetze gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. In der Vergangenheit hatten vereinzelte Landkreise erklärt, frei von der LGBTQ-Ideologie bleiben zu wollen.

„Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind Kernprinzipien der EU“

Beide Staaten haben laut EU nun zwei Monate Zeit, zu reagieren. Anderenfalls droht ihnen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

„Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind Kernprinzipien der EU, die in ihren Verträgen und in der Charta der Grundrechte verankert sind. Dennoch werden LGBTQ-Personen in der gesamten EU nach wie vor diskriminiert, weshalb die EU bei den Bemühungen um einen besseren Schutz der Rechte von LGBTQ-Personen eine Vorreiterrolle spielen muß“, betonte die Kommission.

Am 7. Juli hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) im EU-Parlament gesagt: „Europa wird niemals zulassen, daß Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: Sei es wegen ihrer Partnerwahl, ihres Alters, ihrer Herkunft, ihrer politischen Meinung oder ihrer Religion.“

Ungarn war wegen des Gesetzes zum Schutz der Kinder vor Pädophilie während der vergangenen Fußball-EM international scharf kritisiert worden. So waren unter anderem Forderungen laut geworden, das Münchner Olympiastadion, in dem Deutschland gegen Ungarn spielte, in Regenbogenfarben anzuleuchten. Dafür hatte sich unter anderem der Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt, Dieter Reiter (SPD), ausgesprochen. (ag)

Die EU-Kommission will sexuelle Minderheiten in Ungarn und Polen vor angeblicher Diskriminierung schützen (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder
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