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Niedersächsischer Landtag: Keine Schweigeminute für die Opfer von Würzburg

Niedersächsischer Landtag: Keine Schweigeminute für die Opfer von Würzburg

Niedersächsischer Landtag: Keine Schweigeminute für die Opfer von Würzburg

Plenarsaal im niedersächsischen Landtag
Plenarsaal im niedersächsischen Landtag
Leerer Plenarsaal im niedersächsischen Landtag Foto (Archivbild): picture alliance/dpa | Holger Hollemann
Niedersächsischer Landtag
 

Keine Schweigeminute für die Opfer von Würzburg

Hanau und Würzburg liegen beide nicht in Niedersachsen. Doch während es für die Opfer des Anschlags im hessischen Hanau einen Gedenkakt im Landtag von Hannover gab, fiel eine entsprechnde Geste für die Toten der Messerattacke im bayerischen Würzburg aus. Über die Gründe dafür schweigt die Landtagspräsidentin.
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Es wäre ein Zeichen der Trauer und der Anteilnahme im Landtag von Niedersachsen gewesen. Eine kurze Schweigeminute für die Opfer der brutalen Messerattacke von Würzburg. Trauer um die Toten und Anteilnahme am Leid der Hinterbliebenen.

Doch dazu kam es in der vergangenen Sitzungswoche nicht. Würzburg wurde nicht thematisiert. Keine öffentliche Trauerbekundung, kein Verurteilen der Tat, keine Absage an Extremismus und Terror und Gewalt.

Nun könnte man einwenden, Würzburg liegt nicht in Niedersachsen, sondern in Bayern, warum sollte es also eine Gedenkminute im Landtag von Hannover geben? Das mag stimmen, doch gab es am 25. Februar 2020 im dortigen Landtag auch einen Gedenkakt für die Opfer des Anschlags von Hanau, bei dem zehn Menschen getötet wurden. Die Bluttat gilt als rechtsextrem motiviert. Hanau liegt ebenfalls nicht in Niedersachsen, sondern in Hessen.

Gegen eine politische Instrumentalisierung

Die Abgeordnete Dana Guth (früher AfD, heute LKR) bat Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) deshalb am Montag um Auskunft, warum der Terror von Würzburg keinerlei Erwähnung in der Sitzungswoche gefunden habe und warum der Opfer des Anschlags nicht gedacht wurde. „Halten Sie die Opfer von einem Terror wie in Würzburg für weniger beklagenswert als die Opfer eines Terrors wie in Hanau“, fragte Guth die Landtagspräsidenten per Brief.

Die knappe Antwort erfolgte bereits am Tag darauf. Es sei unbestritten, daß jedes Opfer von Terror und Gewalt zu beklagen sei. Ebenso unbestritten müsse es jedoch auch sein, „daß sich eine politische Instrumentalisierung der Betroffenen kategorisch verbietet“, schrieb Andretta.

Mit dem Gedenken an die Opfer von Hanau in der Plenarsitzung vom 25. Februar vergangenen Jahres sei „der Niedersächsische Landtag unserer historischen Verantwortung gerecht geworden“, begründete die Landtagspräsidentin die damalige Schweigeminute und ergänzte: „Eine Umdeutung des Gedenkakts als Mißachtung der Opfer anderer Gewalttaten weise ich entscheiden zurück.“

Parlamentspräsidentin schweigt zu Gründen

Das hatte die Abgeordnete Guth auch gar nicht getan – ungeachtet davon, daß man eine zeitlich frühere Gedenkveranstaltung schon aus logischen Gründen nicht dazu umdeuten kann, spätere Opfer zu mißachten. Aber offenbar scheute die Parlamentspräsidentin eine konkrete Antwort auf die Frage, warum sie den Landtag nicht gebeten habe, sich kurz zum Gedenken an die Opfer von Würzburg zu erheben.

Lag es an der Fragestellerin oder hatte sie möglicherweise Angst vor eine Instrumentalisierung von Rechts? Die Gründe für ihr Verhalten kennt nur Gabriele Andretta. Die Zweifel, daß es in der Politik möglicherweise Opfer erster und Opfer zweiter Klasse geben könnte, hat sie damit allerdings nicht gerade zerstreut.

Leerer Plenarsaal im niedersächsischen Landtag Foto (Archivbild): picture alliance/dpa | Holger Hollemann
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