BRÜSSEL. Die EU-Kommission in Brüssel hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Grund sei die Justizreform der polnischen Regierung, die auch eine mögliche Disziplinierung von Richtern vorsieht. Dieses sei nicht mit EU-Recht vereinbar, kritisierte Justizkommissar Didier Reydners.
🇪🇺@EU_Commission eröffnet heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das vor Kurzem erlassene Gesetz zur Justizorganisation in #Polen. Für die Kommission verletzt das Gesetz die richterliche Unabhängigkeit und ist mit dem Vorrang des EU Rechts unvereinbar @EU_Justice #RuleOfLaw pic.twitter.com/rQhIJTHFeG
— didier reynders (@dreynders) April 29, 2020
Das Gesetz der Regierungspartei PiS sieht vor, Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung zu sanktionieren, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts in Frage stellen. Zudem ist ihnen eine politische Betätigung untersagt.
Aus Sicht der Kommission sei das Gesetz mit dem Vorrang von EU-Recht unvereinbar. Laut Vizekommissionschefin Vera Jourová ermöglicht das Gesetz außerdem eine „politische Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen“. Es müsse aber eine Rechtsverbindlichkeit zwischen allen Richtern der EU-Staaten geben.
Der Historiker David Engels hatte bereits im März darauf hingewiesen, daß die polnische Regierung seit Jahren dafür kämpfe, das Justizwesen zu reformieren. Die EU lege dem Staat dabei aber regelmäßig Steine in den Weg. „Dabei geht es nicht um einen Abbau von Demokratie, sondern um das genaue Gegenteil“, betonte er im Cato-Magazin. (zit)