BRÜSSEL. Im Europäischen Parlament hat der zuständige Ausschuß für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eine Neuregelung für die Flüchtlingsumverteilung beschlossen. Demnach sollen Staaten, die sich dem Verteilungsschlüssel verweigern, künftig weniger EU-Gelder bekommen.
Das EU-Parlament wird im November über den Beschluß des Ausschusses abstimmen und auf dieser Grundlage die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Rat billigen. Eine Entscheidung des Plenums gegen den Ausschuß ist unwahrscheinlich.
Laut Parlament gewähre man Ländern mit „wenig Erfahrung in der Begrüßung von Flüchtlingen“ eine dreijährige Frist, um entsprechende Kapazitäten wie etwa Aufnahmeeinrichtungen aufzubauen. Dem „Fairneßmechanismus“, den die EU-Kommission im April vorgelegt hatte, schlossen sich die EU-Abgeordneten jedoch nicht an. Dieser sah bei Verweigerung einer Flüchtlingsaufnahme eine Strafzahlung von 250.000 Euro vor.
Massive Änderungen an Dublin-Verfahren
Die Vereinbarung sieht gravierende Änderungen am bisherigen Dublin-Verfahren vor. Erstaufnahmeländer wären nicht mehr automatisch für die Asylbewerber zuständig. Sie sollen künftig nach einem festen Verteilungsschlüssel einem EU-Mitgliedsstaat zugewiesen werden. Die Anzahl der Flüchtlinge, die ein EU-Land mindestens aufnehmen muß, berechne sich nach der Bevölkerungsgröße und der Wirtschaftskraft.
Die bisherige Dublin-Regelung sieht vor, daß Asylbewerber in dem Land ihr Verfahren durchlaufen, in dem sie erstmals europäischen Boden betreten. Während der Flüchtlingskrise 2015 geriet das System jedoch unter Druck, da die meisten Personen über Italien oder Griechenland in die Europäische Union einreisten. Ein bisher beschlossener Verteilungsschlüssel erwies sich aus verschiedenen Gründen als wenig effizient. (ha)
![Der französische Außenminister Robert Schuman verkündet am 9.5.1950 im Uhrensaal des Außenministeriums am Quai d'Orsay in Paris vor der Nationalversammlung den Plan zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion), mit dem Ziel, die gesamte Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer Hohen Behörde zu unterstellen und andere Staaten zur Mitwirkung einzuladen. Der so genannte "Schuman-Plan" wurde am 18.4.1951 in Paris unterzeichnet. Er trat am 23.7.1952 für eine Dauer von 50 Jahren in Kraft. [dpabilderarchiv]. Der französische Außenminister Robert Schuman im Uhrensaal: Die Verkündung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde nachgestellt. Foto: picture-alliance / dpa | dpa](https://assets.jungefreiheit.de/2026/07/131679.jpg)




