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Französische „Demo für Alle“: Gericht entscheidet: Bezeichnung „Homophob“ ist Beleidigung

Französische „Demo für Alle“: Gericht entscheidet: Bezeichnung „Homophob“ ist Beleidigung

Französische „Demo für Alle“: Gericht entscheidet: Bezeichnung „Homophob“ ist Beleidigung

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„La Manif pour tous“ („Demo für Alle“) am 16. Oktober 2016 in Paris Foto: picture alliance / NurPhoto
Französische „Demo für Alle“
 

Gericht entscheidet: Bezeichnung „Homophob“ ist Beleidigung

Das Pariser Berufungsgericht hat die frühere Vorsitzende der Homosexuellen-Organisation „Act Up“, Laure Pora, zu einer Geldzahlung an die französische Gruppe der „Demo für Alle“ („La Manif pour tous“) verurteilt. Das Gericht bewertete die Bezeichnung „Homophobe“ als Beleidigung.
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PARIS. Das Pariser Berufungsgericht hat die frühere Vorsitzende der Protestorganisation „Act Up“, Laure Pora, zu einer Geldzahlung an „La Manif pour tous“ (französische „Demo für Alle“) verurteilt.

„Act Up“ hatte im August 2013 Plakate geklebt, auf denen das Logo von „La Manif pour tous“, ein heterosexuelles Paar mit zwei Kindern, mit „Homophobes“ überschrieben gewesen war. Im Gegensatz zur ersten Instanz sah das Gericht darin eine Beleidigung.

Pora muß nun 800 Euro Schadensersatz und 1.500 Euro für die Prozeßkosten der Gegenseite zahlen. (gb)

„La Manif pour tous“ („Demo für Alle“) am 16. Oktober 2016 in Paris Foto: picture alliance / NurPhoto
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