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Verteilungsmechanismus: EU plant Strafen für Asyl-Verweigerer

Verteilungsmechanismus: EU plant Strafen für Asyl-Verweigerer

Verteilungsmechanismus: EU plant Strafen für Asyl-Verweigerer

Asylbewerber
Asylbewerber
Asylbewerber: Länder sollen bei Nicht-Aufnahme Strafen zahlen Foto: (c) dpa
Verteilungsmechanismus
 

EU plant Strafen für Asyl-Verweigerer

Die EU-Kommission hat angekündigt, EU-Länder zu bestrafen, die sich weigern, Asylsuchende aufzunehmen. Laut einer Verordnung sollen säumige Länder bis zu 250.000 Euro pro nicht aufgenommenem Asylsuchenden zahlen.
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BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat angekündigt, EU-Länder zu bestrafen, die sich weigern, Asylsuchende aufzunehmen. Laut einer Verordnung, die am Mittwoch vorgestellt wird, sollen säumige Länder bis zu 250.000 Euro pro nicht aufgenommenen Asylsuchenden zahlen, berichtete die Bild-Zeitung. Derzeit lehnen Polen, Tschechien und die Slowakei die Umverteilung von Asylsuchenden innerhalb der EU ab.

Die Maßnahme sei Teil der Überarbeitungen der Dublin-Regelung, die neue Verteilungsmechanismen vorsieht. Das Prinzip, wonach jeder Asylsuchende dort einen Antrag stellen muß, wo er zuerst europäischen Boden betreten hat, soll beibehalten werden. Wird aber eine Belastungsgrenze erreicht, die sich je zur Hälfte aus der Bevölkerungszahl und der Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes zusammensetzt, soll der Verteilungsmechanismus greifen.

Zudem soll das bisherige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in eine Europäische Asylagentur umgewandelt werden. Die Behörde sei dann für die vollautomatische Erfassung der Asylbewerber in der EU mit Fingerabdrücken und Gesichtsaufnahmen verantwortlich.

EU und Türkei einigen sich auf Umsiedelung

Unterdessen haben sich die EU und die Türkei auf ein geregeltes Verfahren zur Auswahl von Asylsuchenden verständigt, die aufgrund des Asylabkommens umgesiedelt werden sollen. Demnach sollen vorerst nur Syrer in die EU aufgenommen werden, die vor dem 29. November 2015 in die Türkei eingereist sind, berichtete das Blatt unter Berufung auf ein vertrauliches Dokument.

Dem Papier zufolge sollen Frauen in Gefahr, Mädchen, Überlebende von Gewalt und Folter sowie Kranke und Behinderte bevorzugt werden. Die Betroffenen müßten sich damit einverstanden erklären, ihr Zielland nicht selbst aussuchen zu können. (ls)

Asylbewerber: Länder sollen bei Nicht-Aufnahme Strafen zahlen Foto: (c) dpa
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