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Enteignungen: Türkei kündigt Entschädigung von religiösen Minderheiten an

Enteignungen: Türkei kündigt Entschädigung von religiösen Minderheiten an

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Enteignungen
 

Türkei kündigt Entschädigung von religiösen Minderheiten an

Die menschenrechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, hat zurückhaltend auf die Ankündigung der türkischen Regierung reagiert, religiösen Minderheiten im Land für die Enteignungen nach 1936 zu entschädigen. Es müsse sich erst zeigen, ob dies von den türkischen Behörden auch in der Praxis umgesetzt werde, sagte Steinbach.
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Turm des Klosters Mor Gabriel: Katholiken und Protestanten von Entschädigung ausgenommen Foto: Wikimedia/Nevit Dilmen mit CC-Lizenz https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

BERLIN. Die menschenrechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, hat zurückhaltend auf die Ankündigung der türkischen Regierung reagiert, religiösen Minderheiten im Land für die Enteignungen nach 1936 zu entschädigen. Es müsse sich erst zeigen, ob dies von den türkischen Behörden auch in der Praxis umgesetzt werde, sagte Steinbach.

Auch der juristische Streit um das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel sei bis heute ungelöst, kritisierte die CDU-Politikerin. Dieses ist seit 2008 von der Enteignung bedroht, da sowohl kurdische Nachbardörfer als auch türkische Behörden Anspruch auf den klösterlichen Grundbesitz erheben.

Dennoch sei die Verordnung, ein „erster Schritt hin zu mehr Schutz religiöser Minderheiten“ in der Türkei. Enteignungen gehörten zu den größten Problemen nichtmuslimischer Religionen in der Türkei, betonte die Bundestagsabgeordnete.

Katholiken und Protestanten von Regelungen ausgenommen

Auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte reagierte zurückhaltend auf den Vorstoß. Noch gäbe es lediglich eine Akündigung, sagte Geschäfsführer Karl Hafen. „Skepsis ist angebracht, wenn Erdogan Erklärungen abgibt, die sich für das christliche Abendland verlockend anhören.”

Nach Angaben der türkischen Regierung sollen alle griechisch-orthodoxen, armenisch-orthodoxen und jüdischen Gemeinden das Recht erhalten, ihren Anspruch auf Kirchen, Friedhöfe und Gemeindehäuser geltend zu machen, die heute zum Teil als Lagerhallen und Nachtklubs genutzt werden. Ausgeschlossen von der neuen Regelung sind protestantische und katholische Gemeinden, da diese in der Türkei nicht als nationale Minderheiten anerkannt sind.

Lob für das Vorhaben der türkischen Regierung kam vom Vorsitzenden des deutschen Islamrates, Ali Kizilkaya. „Es ist selbstverständlich, daß man den christlichen Bewohnern der Türkei zugesteht, ihr historisches Erbe zu pflegen und zu wahren“, sagte er nach einem Bericht des Domradios. Das Christentum spiele eine bedeutende Rolle in der heutigen Türkei. Davon zeugten auch die zahlreichen Überreste von christlichen Gotteshäusern, betonte der Islamratsvorsitzende. (ho)

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