LONDON. Der Vergewaltiger eines dreizehnjährigen Mädchens darf nicht in seine Heimat Nigeria abgeschoben werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Zur Begründung hieß es, der heute 24 Jahre alte Akindoyin Akinshipe habe „soziale Bindungen“ zu Großbritannien, die geschützt werden müssen.
Vor elf Jahren folgte Akinshipe seiner Mutter nach Großbritannien, die dort bereits seit vier Jahren als Krankenschwester arbeitete. 2002 mußte er im Alter von 15 Jahren eine vierjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in einer Jugendbesserungsanstalt antreten. Aufgrund guter Führung wurde die Haft auf anderthalb Jahre verkürzt.
Richter aus Albanien, Bosnien und Montenegro
Nach der Entlassung von Akinshipe tobte ein jahrelanger Rechtsstreit um eine mögliche Abschiebung des Sexualstraftäters, bis das britische Innenministerium im September 2010 seine Ausweisung beschloß. Doch eine Klage Akinshipes vor dem Europäischen Gerichtshof hatte Erfolg.
Die Richter sahen eine Abschiebung von Akinshipe als „unangemessen“ an, da von ihm keine weitere Gefahr mehr für die Gesellschaft ausgehe. Der Vergewaltiger habe in den vergangenen sieben Jahren „vorbildliche Fortschritte gemacht“ und sich in die „Gesellschaft integriert“, urteilte das Gericht, dem unter anderem Richter aus Albanien, Bosnien und Montenegro angehören.
Neuer Präzedenzfall geschaffen
Experten schätzen das Urteil als Präzedenzfall ein, da ausländische Straftäter bisher nur nicht abgeschoben wurden, wenn sie verheiratet waren oder Kinder gezeugt hatten. In diesem Fall lag aber nichts dergleichen vor.
Der Tory-Abgeordnete Dominic Raab kritisierte die Gerichtsentscheidung gegenüber der Daily Mail: „Inflationäre Menschenrechtsklagen bedrohen unsere Grenzsicherheit. Es ist lebensnotwendig, daß wir das Straßburger Gericht ebenso wie unsere eigenen Gesetze reformieren, um wieder etwas gesunden Menschenverstand wiederherzustellen.“ (FA)