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Österreich: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen FPÖ-Wahlwerbung

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Moschee-Baba_JF
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Österreich
 

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen FPÖ-Wahlwerbung

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahrenwegen des Online-Spiels „Moschee-Baba“ der FPÖ eingeleitet. Es soll„verhetzend“ sein, so der Vorwurf
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Das Online-Spiel „Moschee-Baba“: Unklar, ob das Spiel vom Netz genommen werden muß Screenshot: JF

WIEN. Der Spitzenkandidat der österreichischen Grünen für die Landtagswahl in der Steiermark, Werner Kogler, hat die FPÖ wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren angezeigt. Grund dafür ist deren Wahlwerbung, bei der in Anlehnung an das Computerspiel „Minarett-Attack“ der erfolgreichen Schweizer Anti-Minarett-Initiative das Online-Spiel „Moschee-Baba“ erscheint.

Am Ende des Spieles, bei der ein Spieler aus dem Boden aufschießende Minarette stoppen muß, erscheint die Meldung: „Die Steiermark ist voller Minarette und Moscheen! Damit das nicht geschieht: Am 26. September Dr. Gerhard Kurzmann und die FPÖ wählen!“ Kogler bezeichnete das Spiel gegenüber dem Standard als „Susanne-Winter-Methoden im Internet“. Kurzmann bekämpfe Minarette, die es gar nicht gebe.

FPÖ spricht sich gegen Minarette und Muezzin aus

Vor wenigen Tagen nannte dagegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache die Forderung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) „befremdlich“, wonach künftig in jeder Landeshauptstadt mindestens eine nach außen erkennbare Moschee mit Minarett stehen sollte. „Kein Minarett und kein Muezzin“, forderte Strache am Montag im österreichischen Fernsehsender ORF.

Die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter sorgte vor zwei Jahren mit ihrer Aussage für Aufsehen, der islamische Prophet Mohammed wäre nach heutiger Auffassung ein „Kinderschänder“. Dafür war Winter zu drei Monaten bedingter (also zur Bewährung ausgesetzter) Haft und 24.000 Euro Strafe verurteilt worden. 

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Graz ein Ermittlungsverfahren wegen des Online-Spiels der steirischen FPÖ eingeleitet. Noch sei unklar, ob das Spiel per einstweiliger Verfügung vom Netz genommen werden müsse, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde dem Standard. (FA)

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