GRAZ. Die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter ist mit ihrer Berufung gegen ein Urteil wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung gescheitert. Damit gibt es keine weiteren Rechtsmittel mehr. Anfang des Jahres war Winter verurteilt worden, weil sie unter anderem während einer Wahlkampfrede feststellte, daß Mohammed nach heutiger Rechtsauffassung ein Kinderschänder sei.
Vor allem für diese Aussage war Winter zu drei Monaten bedingter Haft (also auf Bewährung) und 24.000 Euro Strafe verurteilt worden. Ein Strafmaß, welches das Oberlandesgericht Graz nun bestätigte. Laut dem österreichischen Kurier begründete das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Richter Erwin Schwentner das Urteil damit, daß Begriffe wie „Einwanderungstsunami“ und „Feindreligion“ eine „Stimmungsmache“ gegen den Islam seien. „Da wird aufgereizt zu Haß und Abneigung.“
Expertengutachten von Islamwissenschaftlern über den Wahrheitsgehalt von Winters Aussagen wurden vom Gericht nicht zugelassen. In einem Gespräch mit dem islamkritischen Nachrichtenportal Political Incorrect hatte Winter erklärt, daß sie auf die schwierigen Bedingungen aufmerksam machen wollte, unter denen Frauen im Islam leben müssen: „Immer wieder berichten auch österreichische Medien über Zwangsverheiratung minderjähriger Mädchen in islamischen Ländern und vor allem über die Versuche dieser ‘Kindfrauen’, sich aus den Verhältnissen zu lösen.“ (FA)
> Die beanstandete Rede auf dem Internetportal Youtube