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Großbritannien: EU-Rechtssprechung schränkt Terrorbekämpfung ein

Großbritannien: EU-Rechtssprechung schränkt Terrorbekämpfung ein

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Großbritannien
 

EU-Rechtssprechung schränkt Terrorbekämpfung ein

Das britische Oberhaus hat den vorbeugenden Hausarrest von Terrorverdächtigen für rechtswidrig erklärt und eineEntscheidung des Europäischen Gerichtshofsumgesetzt.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

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Müssen die Rechte von Terroristen stärker beachten. Britische Polizisten im Einsatz. Foto: Flickr/Davidb1

LONDON. Das britische Oberhaus hat den vorbeugenden Hausarrest von Terrorverdächtigen für rechtswidrig erklärt. Man habe keine andere Wahl, als der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu folgen, hieß es in der Begründung. Der Leiter des Ministeriums für Heimatschutz, Alan Johnson, nannte das Urteil gegenüber dem Telegraph „äußerst enttäuschend“.

Hintergrund ist dabei der Umstand, daß Beweise gegen Terrorverdächtige häufig aus Geheimdienstquellen kommen und britische Behörden zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, beispielsweise um Informanten nicht zu gefährden. In diesen Fällen sahen die 2005 verabschiedeten Gesetze zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung unter Ausschluß des Angeklagten vor.

Derzeit sind zwanzig Verdächtige von der Maßnahme betroffen, einer davon gilt als Anführer einer lokalen Al-Qaida-Terrorzelle. Nach britischer Rechtsprechung dürfen diese Männer nicht abgeschoben werden. (FA)

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