HAMBURG. Mit einer für einen Politiker ungewöhnlichen Beleidigung hat sich die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), gebrüstet. Den Besucher einer Gaststätte habe sie kürzlich als „Arschloch“ betitelt, erzählt sie freimütig in einem Interview mit „The Pioneer Briefing“. Die verteidigungspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion hat sich als strikte Befürworterin von Lieferungen schwerer Waffen an die Ukraine einen Namen gemacht.
Das gefällt offenbar nicht jedem. Als die 64jährige kürzlich an einem Café vorbeiging, habe ein dort sitzender Gast sie deswegen „Kriegstreiberin“ genannt: „Da bin ich zurückgekommen und habe ihn gefragt: ‚Was haben Sie gesagt?‘ Sagt er: ‚Kriegstreiberin!‘ Und dann habe ich gesagt: ‚Arschloch!‘ Und dann war er platt. Und ich bin weitergegangen.“
Strafe von 30 Tagessätzen für „Arschloch“
In dem Interview nannte sie den Mann wegen des Ausrufes einen „ungehobelten Flegel“. Ihre beleidigende Reaktion, deren Schilderung die Zuhörer des Gespräches mit Applaus bedachten, stellt sie dagegen nicht infrage. Auch über ihre Vorbildfunktion als Politikerin verliert sie kein Wort.
Bei einer Beleidigung wie „Arschloch“ handelt es sich um eine Straftat. Üblicherweise sprechen Richter dafür Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen aus. Ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettoeinkommens. Würde Strack-Zimmermann verurteilt werden, hätte sie also vermutlich eine Strafe in der Höhe einer monatlichen Diät zu bezahlen. Allerdings müßte der Café-Besucher sie dafür anzeigen. Ob „Kriegstreiberin“ ebenfalls als Beleidigung gewertet wird oder ob dieser Ausdruck von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, hätte ein Gericht zu entscheiden. (fh)