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Verhandlung in Karlsruhe: Parteinahe Stiftungen: FDP will Anti-AfD-Gesetz

Verhandlung in Karlsruhe: Parteinahe Stiftungen: FDP will Anti-AfD-Gesetz

Verhandlung in Karlsruhe: Parteinahe Stiftungen: FDP will Anti-AfD-Gesetz

FDP will Gesetz: Die Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, mit AfD-Politikern.
FDP will Gesetz: Die Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, mit AfD-Politikern.
Die Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, mit AfD-Politikern. Foto: picture alliance / SvenSimon | Oryk HAIST
Verhandlung in Karlsruhe
 

Parteinahe Stiftungen: FDP will Anti-AfD-Gesetz

Um zu verhindern, daß die AfD-nahe Erasmus-Stiftung jemals Steuergelder erhält, will die FDP nun ein Gesetz erlassen. Heute verhandelt das Verfassungsgericht über eine Klage der AfD dazu.
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BERLIN. Die FDP will verhindern, daß die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) jemals Steuergelder erhält. Dafür will sie nun eigens ein Gesetz erlassen. Es dürfe, so die Regierungspartei, kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, um „rechte Kaderschmieden zu fördern“. Dies sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Derzeit läuft eine Klage der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die DES als einzige parteinahe Stiftung keine Staatszuschüsse erhält. Die Oppositionspartei sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Heute ab 10 Uhr wird in Karlsruhe erstmals über das Organstreitverfahren mündlich verhandelt. Die JUNGE FREIHEIT ist vor Ort und wird berichten. Die DES wird von der bekannten Ex-CDU-Politikerin Erika Steinbach geführt.

Der FDP-Politiker Thomae sagte, es sei „den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren“. Er forderte nun „ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien“. Dieses solle die Arbeit der politischen Stiftungen „nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden“.

Fördergeld erst nach drei Wahlperioden?

Außerdem will die FDP, daß eine Stiftung erst dann Fördermittel erhält, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist. Bisher gelten als Faustregel zwei Legislaturperioden.

Über Zuschüsse an die politischen Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bisher begünstigen die übrigen Parteien nur ihre eigenen Stiftungen – und zwar mit rund 600 Millionen Euro. Die Friedrich-Naumann-Stiftung erhielt selbst Steuergelder, als die FDP dem Parlament nicht angehörte. Auch die Rosa-Luxemburg-Stiftung der Linkspartei wird weiter gefördert, obwohl die Partei unter fünf Prozent blieb und nur durch drei Direktmandate im Bundestag sitzt.

Im August war die AfD mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert, mit dem sie sofortige Zuschüsse für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch vor der endgültigen Entscheidung erreichen wollte. (fh)

Die Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, mit AfD-Politikern. Foto: picture alliance / SvenSimon | Oryk HAIST
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