MÜNCHEN. Die CSU hat wegen der massiven Kritik am geplanten Polizeiaufgabengesetz (PAG) eine Dringlichkeitssitzung des Landtags einberufen. Unter anderem beklagt die Partei eine „beispiellose Desinformationskampagne“ und wirft dem Bündnis „noPAG“ vor, mit linksradikalen Gruppierungen zusammenzuarbeiten, die im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind.
Konkret nennt der Antrag die Deutsche Kommunistische Partei und das „Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus“. Zudem sind in dem Bündnis gegen das Polizeiaufgabengesetz, dem die Grünen, die SPD und der Bayerische Journalistenverband angehören auch die Freie Deutsche Jugend – Gruppe München, die Interventionistische Linke und die Rote Hilfe vertreten.
CSU beklagt „pure Demagogie“
Die Interventionistische Linke war maßgeblich verantwortlich für die schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg im vergangenen Jahr. Die Rote Hilfe solidarisierte sich in der Vergangenheit mit linksextremen Straftätern und Terroristen.
Es sei „absurd, daß SPD und Grüne immer wieder behaupten, daß die PAG-Novelle eine Gefahr für unseren Rechtsstaat darstellt, wenn sie nun Seite an Seite mit Linksextremisten und anderen verfassungsfeindlichen Organisationen gegen das PAG kämpfen“, kritisieren die Christsozialen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte die Gegenkampagne im Morgenmagazin von ARD und ZDF „pure Demagogie“.
Die Opposition sieht durch das Gesetz die Freiheitsrechte der Bürger in Gefahr. „Die Polizei hat dadurch immer mehr Rechte, ähnlich wie der Verfassungsschutz, und das ist etwas, das verfassungswidrig ist“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze laut Bayerischem Rundfunk.
Keine Gesichtserkennung bei Überwachungskameras
Hauptkritikpunkt an dem Gesetz ist die Kompetenzausweitung für die Ermittler bei einer sogenannten „drohenden Gefahr“ im Gegensatz zur „konkreten Gefahr“. Anders als bei letzterer muß bei „drohender Gefahr“ keine konkrete Straftat begangen werden, damit die Polizei aktiv werden kann. „Die CSU will die Eingriffsbefugnis so ins Gefahrenvorfeld verlegen, daß man schon bei einer sogenannten drohenden Gefahr Computer durchsuchen darf, Telefone abhören und damit in die Privatsphäre jedes einzelnen Bürgers eingreifen kann und das geht einfach nicht“, kritisierte Schulze.
In Teilen hat die CSU den Entwurf bereits überarbeitet. Bei Überwachungskameras soll nun doch keine Gesichtserkennung erlaubt sein. Statt dessen dürfen nur Gegenstände – etwa Waffen – von einer speziellen Computer-Software identifiziert werden. Zudem müssen Polizisten bei Durchsuchungen von Privatwohnungen die Voraufzeichnungsfunktion an ihren Bodycams ausschalten.
Bei der Analyse von DNS-Material von Verdächtigen hat die CSU den Entwurf insoweit konkretisiert, als daß dieses nun nicht auf Eigenschaften wie Erbkrankheiten untersucht werden darf. Das Material soll nur hinsichtlich einer Identifizierung der Person und für eine mögliche Fahndung hin genutzt werden.
Handgranaten-Vorschrift stößt auf Kritik
Der geplante Einsatz von Handgranaten und Maschinenpistolen durch die Polizei stößt auch bei Rechtswissenschaftlern auf Kritik. „Bei Maschinengewehren und Handgranaten handelt es sich um Kriegswaffen, die nicht für die Gefahrenabwehr geschaffen wurden. Dies verkennt die vorgesehene Regelung“, moniert der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht Kurt Graulich in einem Beitrag für Legal Tribute Online. Herrmann verteidigte die Regelung: „Kein normaler Streifenpolizist läuft in Bayern mit Handgranaten rum und er wird es auch in Zukunft nicht tun.“ (tb)