Roger Kusch gibt das Sterbehilfegeschäft auf. Nach fünf Toten, 40.000 Euro Einnahmen, einem Ermittlungsverfahren und einer Niederlage vor Gericht hat der ehemalige Hamburger Justizsenator eingelenkt. „Ich biete Suizidbegleitung nicht mehr an“, sagte der Ex-CDU-Politiker und kündigte an, auch vor Gericht nicht mehr für seinen Selbstmordservice kämpfen zu wollen.
Kusch reagierte damit auf eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts, das Anfang Februar in einem Eilverfahren eine polizeiliche Verfügung bestätigte, welche Kusch die Beihilfe zum Selbstmord untersagt. In der Begründung hieß es, daß Kuschs „fortgesetzte Suizidunterstützung“ die öffentliche Sicherheit gefährde. Die Polizei sei verpflichtet, Selbstmorde zu verhindern – auch wenn sie die „persönliche Grenzentscheidung“ eines Menschen respektieren müsse. Kusch betreibe als Suizidhelfer „kein erlaubtes Gewerbe“. Beihilfe zum Selbstmord sei zwar nicht strafbar, aber hier gehe es „um die sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt“. Kusch, der pro Selbstmord 8.000 Euro berechnete, hatte dagegen noch Beschwerde eingelegt. Diese wolle er jetzt zurückziehen. Es sei ganz egal, wie die Richter entschieden, so Kusch, „es ist in Deutschland einfach zu kompliziert, auf legale Weise an die notwendigen Medikamente zu kommen“.
Gegen Kusch wird derzeit wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob er verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben hat. Ermittler hatten im November Büro und Wohnung Kuschs durchsucht. „Nun hat das Geschäftemachen mit dem Tod und der Angst ein Ende“, erklärte der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch. Die Politik müsse nun handeln, damit das Problem nicht ins Ausland verschoben werde.