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Horst Seehofer bittet zum Schaukampf

Horst Seehofer bittet zum Schaukampf

Horst Seehofer bittet zum Schaukampf

 

Horst Seehofer bittet zum Schaukampf

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Für die Bundesregierung ist der Fall klar: Spätestens auf einer Sondersitzung am 8. September muß der Bundestag das durch das Verfassungsgerichtsurteil zum Lissabon-Vertrag notwendig gewordene neue Begleitgesetz zum Vertrag beschlossen haben. Denn am 27. September sind Bundestagswahlen, und danach geht vor allem deshalb nichts mehr, weil die Iren am 2. Oktober zum zweiten Mal über Lissabon abstimmen dürfen – und diesmal soll das Votum positiv ausfallen. Damit die Gegner sich nicht auf die inzwischen zögerlichen einstigen EU-Musterknaben aus Berlin berufen können, muß in Deutschland alles unter Dach und Fach sein. So will es Kanzlerin Angela Merkel und ist sich in dieser Frage mit dem SPD-Kanzlerkandidaten und Außenminister Frank-Walter Steinmeier völlig einig.

Aus Sicht der Bundesregierung war es ohnehin ein schwerer Betriebsunfall, daß die „Dritte Gewalt“ aus dem klar proeuropäischen Kurs der ersten und zweiten Gewalt ausscherte. Was das Urteil bedeutet, faßte der Spiegel in einem Satz zusammen: „Die Zukunft Deutschlands, so haben die Richter beschlossen, heißt nicht ‘Vereinigtes Europa’ – sondern Deutschland.“

Das Urteil ist ein Aufruf zum Widerstand gegen alle Bestrebungen, durch Brüsseler Kommissars-Erlasse und eine Politik der Kabinette im Stile Metternichs einen Zentralstaat einzuführen. Diese Idee des Widerstandes griff die CSU nur zu gerne auf. Zu Bayern gehört immer ein Schuß rebellischer Geist. Und daher stellte sich die CSU an die Spitze der Kritiker des Lissabon-Vertrages. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt forderte Änderungen des Grundgesetzes, um das Begleitgesetz umzugestalten. Kernpunkte der CSU-Forderungen sind Volksabstimmungen „bei wichtigen Fragen zu Europas Zukunft“ und eine stärkere Beteiligung des Bundestages und Bundesrates an EU-Beschlüssen. Beschlüsse des Bundestages in Europa-Fragen sollen für die Bundesregierung bindende Wirkung haben.

Mit den anderen Partnern in der Großen Koalition scheint das nicht zu machen zu sein. „Das wird vom Urteil nicht verlangt“, empörte sich der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok über die CSU-Forderung nach Volksabstimmungen. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) nannte es eine absurde Vorstellung, Kanzlerin und Minister nur noch mit gebundenen Voten nach Brüssel reisen zu lassen. Und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, kritisierte das von der CSU verlangte „imperative Mandat“ des Bundestages für die Bundesregierung.

Ein Blick auf die Terminpläne der Berliner Politiker macht deutlich, daß vieles nach einem der typischen Schaukämpfe aussieht. Es handelt sich bei den Vorgaben des Verfassungsgerichts um schwierigstes Staats- und Verfassungsrecht. Der Gesetzentwurf soll in den Regierungsfraktionen und nicht im Auswärtigen Amt oder Kanzleramt ausgearbeitet werden und bis zur letzten Augustwoche fertig sein. Allein dieser Zeitraum ist für eine Gesetzesformulierung viel zu kurz. Benötigt würden eher vier Monate statt vier Wochen.

Der Bundestag soll über das Begleitgesetz erstmals Ende August debattieren. Danach müßten die zuständigen Ausschüsse des Parlaments beraten, es müßten Anhörungen von Sachverständigen stattfinden. Deren Ergebnisse wären von den Fraktionen auszuwerten und sollten Eingang in die Gesetzgebung finden. Das wird bis zum 8. September, dem Tag, an dem das Begleitgesetz endgültig beschlossen werden soll, nicht gelingen können. Allein diese Zeitplanungen dokumentieren den mangelnden Willen von CDU und SPD, das Urteil sachgerecht und pflichtgemäß umzusetzen.

Die CSU ist nicht mehr so stark wie einstmals. Parteichef Horst Seehofer und seine Führungsriege können sich durch den Nürnberger Parteitag nicht einmal vom eigenen Parteivolk gestärkt fühlen. Hinzu kommt: Die Stimmen der CSU waren in der Großen Koalition nie notwendig, und außerdem ist die Legislaturperiode vorbei. So spricht viel für einen Formelkompromiß und damit für ein Parlamentsversagen.

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