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Marc Jongen, ESN Fraktion

Koma-Schläger geht straffrei aus

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Das milde Urteil gegen einen Jugendlichen, der einen Mann schwer verletzt hat, sorgt in Köln für Aufregung. Der 18 Jahre alte Erdinc S., der vergangenes Jahr zur Weiberfastnacht einen Mann ins Koma prügelte, konnte das Gericht in der vergangenen Woche straffrei verlassen. Der in der Presse als der „Koma-Schläger“ bekannte Täter müsse sich lediglich einem „Anti-Aggressionstraining“ unterziehen und regelmäßig Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten, entschied Jugendrichter Hans-Werner Riehe. Damit unterbot das Jugendgericht selbst den Antrag des Verteidigers Andreas Bartholomaé auf eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Anwalt Bernd Neunzig, der das Opfer Waldemar W. als Nebenkläger vertrat, zeigte sich bestürzt: „Ich bin entsetzt über dieses Urteil, das die schweren Folgen für meinen Mandanten nur am untersten Rand zur Kenntnis nimmt. Es ist mir ein Rätsel, wie ich das meinem Mandanten erklären soll“, sagte er dem Expreß. Waldemar W. war damals in Begleitung seiner beiden Kinder auf dem Rückweg von einer Karnevalsfeier, als er telefonieren wollte. Ein Freund von Erdinc S. versperrte dem 44 Jahre alten Arbeiter allerdings den Zutritt zur Telefonzelle. In der folgenden verbalen Auseinandersetzung griff Erdinc S. ein und schlug das Opfer vor den Augen seiner Kinder nieder. Wochenlang lag Waldemar W. mit einer schweren Kopfverletzung im Koma. Der Mann ist nun arbeitslos und schwerbehindert. Nach Ansicht des Gerichtes könne Erdinc S. nicht wirklich angelastet werden, daß er seinem Freund helfen wollte: „Er hat die Provokation nicht gesucht, sondern so, wie es im Milieu üblich ist, adäquat gehandelt“, sagte Gerichtssprecher Jürgen Mannebeck, wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Der „Schlag mit der Hand“ hätte Folgen gehabt, die das Gericht dem Angeklagten nicht zurechnen könne. Entsprechend ging das Jugendgericht nur von einer fahrlässigen, keiner vorsätzlichen Körperverletzung aus. Zusätzlich rechnete es laut Expreß Erdinc S. an, daß der Gerüstbauer eine feste Stelle und eine hochschwangere Freundin habe. „Es wurden keine schädlichen Neigungen festgestellt“, sagte Mannebeck. Erdinc S. wird von der Staatsanwaltschaft als Intensivtäter geführt. Für einen Raub, den der damals Siebzehnjährige kurz vor der Tat beging, wurde gleichfalls lediglich die Schuld festgestellt. Nach Informationen des Expreß weigerte sich Erdinc S. trotz Anraten seines Anwalts, sich beim Opfer persönlich zu entschuldigen: „Das geht gegen meine Ehre.“ Erst zum Prozeßende, bei dem lediglich die Eltern und die Freundin des Täters anwesend waren, erklärte dieser, daß er sich geändert habe: „Es tut mir sehr leid.“ Auf den Vorwurf des Nebenklägers, wieso er dies nicht dem Opfer persönlich im Zeugenstand gesagt habe, erwiderte der Verteidiger: „Das wäre eine Herausforderung für meinen Mandanten gewesen, der er nicht gewachsen war.“

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