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Uneindeutiger denn je

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Wäre nicht die Vorgeschichte, der Prozeß, der Mittwoch vergangener Woche vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam begonnen hat, wäre nur einer unter vielen. Verhandelt wird gegen zwei Männer. Einer soll nachts auf offener Straße einen dritten beleidigt, niedergeschlagen und lebensgefährlich verletzt haben. Sein Begleiter muß sich wegen Beleidigung und unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die Angeklagten weisen jegliche Tatbeteiligung von sich, der Geschädigte kann sich infolge der schweren Verletzungen an nichts Substantielles erinnern, und so steht ein langwieriger Indizienprozeß bevor. An die 60 Zeugen und ein halbes Dutzend Sachverständige sind geladen und sollen zur Aufklärung beitragen. Nichts Ungewöhnliches also. Ungewöhnlich nur, daß die den Tätlichkeiten vorausgehende verbale Auseinandersetzung unbemerkt vom Anrufbeantworter eines Mobiltelefons mitgeschnitten wurde. Die veröffentlichte Aufnahme führte nur vier Tage nach dem Verbrechen zur Festnahme der beiden Tatverdächtigen und ist heute wichtigstes Beweisstück. So leidvoll das Verbrechen auch für das Opfer, der Fall wäre lediglich in die Spalten der Potsdamer Lokalpresse gelangt. Wäre. Denn der Verletzte stammt aus Äthiopien und hat dunkle Hautfarbe. Die Tatverdächtigen sind Deutsche. Bei dieser Spezifik steht nach allen Regeln der politischen Korrektheit für die Meinungsmacher im Lande fest, wer Täter und wer Opfer zu sein hat. Die Vorgeschichte des „Falles Ermyas M.“ mit „Potsdam-Hysterie“, medialer Vorverurteilung sowie Erhöhung der „Kampf gegen Rechts“-Mittel ist bekannt (JF 18/06). Und so haben sich zahlreiche Übertragungswagen bekannter Fernseh- und Rundfunkanstalten vor dem Landgericht aufgebaut, Scheinwerfer strahlen das Gebäude an, Fotografen knipsen, ein Pulk von Journalisten aus nah und fern drängt hinein, Presseleute wie Zuschauer müssen eine Sicherheitsschleuse passieren. Am Mittwoch bei Prozeßauftakt hatte Staatsanwältin Juliane Heil die Anklageschrift verlesen. Dem 29 Jahre alten Björn L. aus Wilhelmshorst, einem arbeitslosen Gelegenheitstürsteher, wird gefährliche Körperverletzung und Beleidigung zur Last gelegt. Der Mittäterschaft verdächtig ist Thomas M. aus Potsdam, der bisher als Kranken- und Behindertenfahrer gearbeitet hatte. Bei einem Streit am frühen Ostersonntagmorgen an der Straßenbahnhaltestelle Potsdam-Charlottenhof soll Ermyas M. dem sich schon entfernenden Björn L. nachgeeilt und mit dem Fuß erfolglos nach ihm getreten haben. Vorausgegangen waren wechselseitige Beleidigungen. Björn L. soll daraufhin dem Wasserbauingenieur mit deutschem Paß wuchtig die Faust unters linke Auge gesetzt haben. Ermyas M. erlitt einen Schädelbasisbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. In der Anklage verwies Heil darauf, daß anfangs nicht sicher war, ob das Opfer überleben werde. Sie wirft den Angeklagten jedoch nicht vor, aus Ausländerfeindlichkeit oder Rassismus gehandelt zu haben. Dieses Tatmotiv wird nur von der Nebenklage behauptet. Anwalt Thomas Zippel, der Ermyas M. als Nebenkläger vertritt, sagte vor Prozeßbeginn, nach Aktenlage sei dafür „eine gewisse Wahrscheinlichkeit“ vorhanden. Ermyas M. und seine Frau Stefanie sagten am vergangenen Freitag als erste Zeugen aus. Doch der 38 Jahre alte, hochgewachsene Mann mußte erklären, an den Angriff „definitiv keine Erinnerung“ zu haben: „Ich erinnere im großen und ganzen gar nichts.“ Noch immer habe er Schwierigkeiten mit dem Denken und sei in ärztlicher Behandlung. Der Vorsitzende Richter Michael Thies unterließ es, ihn dezidiert danach zu fragen, ob er die Angeklagten wiedererkenne. Es hatte nicht den Anschein, aber in einer TV-Sendung am Abend des ersten Verhandlungstages hatte M. geplaudert: „Wenn ich ehrlich bin, die beiden waren es.“ Eine Mitarbeiterin des BKA führte den Mitschnitt auf dem Anrufbeantworter der Frau des Opfers vor. Ermyas M. hatte kurz vor der Tat versucht, über das Handy seine Frau zu erreichen. Weil sie nicht abnahm und er nicht auflegte, wurde der Anruf aufgezeichnet. Was die eine Minute 49 Sekunden lange Aufnahme dokumentiert, ist auch für den später Niedergeschlagenen wenig schmeichelhaft. Man hört den betrunken wirkenden Ermyas M. unwirsch sagen: „Geh mal andersrum, Mann ey, Schweinesau!“ Dann entgegnet eine Männerstimme „Ey, Nigger!“, und die Dinge nahmen ihren Lauf. Die 32 Jahre alte Frau berichtete im Zeugenstand von einem weiteren Telefonat, das ihr Handy offenbar nur Sekunden nach der Tat erreichte. „Ich rief immer seinen Namen, doch er ging nicht ran. Ich hörte Geräusche, Stimmen, auch Frauenstimmen, dann ein ganz aggressives Hundebellen, dicht dran.“ Warum scheucht Ermyas den Hund nicht weg, habe sie gedacht. „Dann eine kräftige Männerstimme, die sagte: Komm, laß uns abhauen.“ Dies sei jedoch nicht die Stimme gewesen, die auf dem Mitschnitt „Oller Nigger, Scheiß-Nigger“ ruft. Für das Gericht geht es darum zu klären, was sich am 16. April 2006 in den zehn Minuten zwischen 3:58 Uhr, dem Beginn der Mailbox-Aufzeichnung, und 4:08 Uhr, dem Eingang des Notrufs, am Tatort ereignet hat. Sowohl Björn L.s Anwalt als auch der Verteidiger von Thomas M. verneinten die Frage, ob ihre Mandanten Hundehalter seien. Nach Ende des zweiten Prozeßtages erscheint das Geschehen jener Nacht uneindeutiger denn je. In den Tagen nach der Auseinandersetzung hatten einschlägige Interessengruppen einen „rassistischen Mordanschlag“ behauptet. Doch am Freitag räumte selbst Spiegel-Online ein, „daß eine einfache Formel nicht immer funktioniert“. Foto: Ermyas M. betritt mit seiner Ehefrau das Potsdamer Landgericht: Großes Medieninteresse

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