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Altbewährte Methode

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Am 7. Januar 2005 starb der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh in einer Ausnüchterungszelle eines Dessauer Polizeireviers, nachdem er die Matratze in seiner Zelle angezündet hatte. Als wenig später bekannt wurde, daß die zuständigen Polizisten möglicherweise mehrere fatale Fehler gemacht hatten, die in der Summe zum Tod Jallohs geführt haben könnten, kam es zu zahlreichen Demonstrationen, Mahnwachen und anderen Aktionen. Die ARD strahlte eine Dokumentation unter dem Titel „Tod in der Zelle – Warum starb Oury Jalloh“ aus. Vergangene Woche startete nun unter massiven Sicherheitsmaßnahmen und begleitet von Demonstrationen der Prozeß gegen zwei Polizisten der zuständigen Dienststelle vor dem Dessauer Landgericht. Die beiden Beamten müssen sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, sie hätten das Alarmsignal des Rauchmelders ausgeschaltet und bis zu einem erneuten Alarm nicht gehandelt. Dadurch sei wertvolle Zeit zur Rettung des Afrikaners verlorengegangen. Zu ihrer Verteidigung führen die Polizisten an, daß die Rauchmeldeanlage in der Vergangenheit nicht fehlerfrei lief und es des öfteren zu Fehl­alarmen gekommen sei. Außerdem habe man das Alarmsignal ausgeschaltet, um den Betriebsablauf im Revier nicht zu stören. Als klar wurde, daß es sich um einen Ernstfall handelte, habe man sich sogleich auf den Weg zu den Zellen gemacht. Rassismusvorwürfe gegen die Polizei Daß der „Fall Jalloh“ nun nach rechtsstaatlichen Maßstäben aufgeklärt wird und gegebenenfalls die Schuldigen bestraft werden, scheint linke Gruppierungen offenbar nicht davon abzuhalten, den tragischen Tod des Asylbewerbers für ideologische Zwecke zu instrumentalisieren. Dabei wird nach altbewährten Methoden mit Rassismusanschuldigungen Stimmung gemacht und ausgeblendet, wie es überhaupt dazu kommen konnte, daß der Afrikaner in einer Polizeizelle landete. Jalloh war nämlich keineswegs der, zu dem ihn unter anderem der Tagesspiegel machen will. Die Zeitung schreibt in ihrer Online-Ausgabe „Es starb ein junger Mann, der von einem friedlichen Leben träumte, von einer Familie“. In das fiktive Bild eines von rassistischen Polizisten umgebrachten schwarzen Asylbewerbers paßt hingegen nicht der Grund der Festnahmen; Jalloh hatte so massiv einige Frauen belästigt, daß er durch die herbeigerufene Polizei in Gewahrsam genommen werden mußte. Der schon mehrfach wegen Drogendelikten aufgefallene Afrikaner war zum Zeitpunkt der Festnahme durch übermäßigen Konsum von Alkohol und anderen Drogen so aggressiv, daß er an Händen und Füßen gefesselt werden mußte. Trotz einer Leibesvisitation gelang es ihm, ein Feuerzeug in die Zelle zu schmuggeln, mit dem er dann die Matratze anzündete. Gleich zu Beginn des Prozesses, zu dem internationale Beobachtergruppen unter anderem von Amnesty International und einer britischen Beratungsstelle für Opfer von Rassismus angereist waren, äußerte einer der Polizeibeamten sein tiefes Bedauern über das Geschehene. Schon Ende vergangenen Jahres kam es in Dessau und Umgebung zu Anschlägen gegen Polizeibeamte des betreffenden Reviers, und in der Garage eines Arztes, der Jalloh untersucht haben soll, wurde ein Brand gelegt. Daß bei diesen Übergriffen unbescholtene Bürgen zu Schaden kommen könnten, wird von den militanten Gruppen offenbar in Kauf genommen. Dieses Vorgehen entbehrt zwar jeder Logik, zeigt aber, in welchen Denkmustern die linken Agitatoren verhaftet sind. Mit terroristischen Mitteln soll hier versucht werden, am Rechtsstaat vorbei Selbstjustiz nach dem Motto „Auge um Auge – Zahn um Zahn“ zu üben. Von den Geschehnissen unbeeindruckt zeigt sich jedoch der vorsitzende Richter. Nach einer Einlassung der Nebenklage, daß es sich vorliegend um einen Fall mit „besonderen Umständen“ handle, konterte dieser: „Hier ist die 6. Große Strafkammer. Wir haben es nur mit besonderen Fällen zu tun.“

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