Mai 1995: Das NRW-Innenministerium erhebt im Verfassungsschutzbericht 1994 erstmals den Vorwurf gegen die JF, es existierten „tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen“ in dieser Zeitung. Prominente wie der Grundgesetzkommentator Hans Heinrich Rupp protestieren scharf gegen den Eingriff in die Pressefreiheit. 9. August 1996: Nachdem NRW die Vorwürfe gegen die JF unvermindert erneuert (bis 2005 alljährlich fortgesetzt), erhebt die JF Klage vor dem VG Düsseldorf. 14. Februar 1997: Das VG Düsseldorf lehnt die Klage ab (Az 1 K 9318/96). 17. April 1997: Die JF stellt Antrag auf Berufung beim OVG Münster. 22. Mai 2001: Das OVG Münster lehnt den Antrag auf Berufung ab (Az 5 A 2055/97). 23. Juni 2001: Die JF reicht Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung in Karlsruhe ein. 24. Mai 2005: Karlsruhe hebt die Urteile des VG und OVG auf und verweist das Verfahren mit erheblichen Auflagen nach Düsseldorf zurück (Az 1 BvR 1072/01). Quelle: Alexander von Stahl, Kampf um die Pressefreiheit, 2. erw. Auflage 2005