Die bayerische Staatsregierung sieht keinen Anlaß dafür, die JUNGE FREIHEIT durch das Landesamt für Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort des Staatsministeriums des Inneren auf eine entsprechende schriftliche Anfrage des bayerischen SPD-Landtagsabgeordneten Florian Ritter hervor. In der Antwort wertet das Ministerium die JF als „rechtskonservativ“. Ritter wollte mit seiner schriftlichen Anfrag (Drucksache 15/3832) klären, warum Bayern im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen die JF nicht in seinem Verfassungsschutzbericht erwähnt. Der 43 Jahre alte Münchner Abgeordnete hatte in der Anfrage behauptet, für die JF schreibe eine „große Anzahl“ von Autoren mit „rechtsextremistischer Gesinnung“. Er wollte „vor diesem Hintergrund“ von der Staatsregierung wissen, ob diese ihre eigenen Aussagen nicht revidieren und eine Beobachtung der JF „für die Zukunft nicht zumindest erneut prüfen“ müsse. Nein, lautet die Antwort. Das bayerische Innenministerium verwies auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Mai 2005 zur Beobachtung der JUNGEN FREIHEIT durch den Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen (JF 27/05). Das Gericht hatte ein Urteil, das die Beobachtung der JF für rechtens erklärt hatte, an das zuständige Verwaltungsgericht in Düsseldorf zurückverwiesen. Nach Angaben des Staatsministeriums haben der JF „in den vergangenen sieben Jahren über 600 Personen als Interviewpartner sowie rund 1.000 Personen als Autoren zur Verfügung gestanden“. „Darunter befanden sich viele bekannte Persönlichkeiten aus Medien, Politik und Wissenschaft, die zum weitaus überwiegenden Teil dem demokratischen Spektrum angehören“, heißt es weiter. „Die Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen der Schrift reichen nicht aus, um die JF insgesamt als rechtsextremistische Publikation einstufen zu können.“ Angesichts der Tatsache, daß als Interviewpartner oder Autoren „fast ausschließlich Personen aus dem demokratischen Spektrum fungieren“, sei die JF in der Gesamtschau als rechtskonservatives Blatt am rechten Rand des demokratischen Spektrums einzuordnen.