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Keine Inländer-Diskriminierung!

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Mit der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie (DLR) sollen künftig Unternehmer ihre Dienstleistungen in anderen EU-Ländern zu jenen Bedingungen anbieten können, die in ihrem Heimatstaat gelten. Man kann schon jetzt davon ausgehen, daß Firmen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten von diesem Recht weidlich Gebrauch machen werden. Denn sie müssen sich weder an die höheren westeuropäischen Schutzbestimmungen halten, noch gelten deutschen oder österreichischen Tarifverträge. Daß einheimische Unternehmer in Sachsen, Bayern, Kärnten oder der Steiermark bei der Umsetzung dieser Richtlinie noch weiter wirtschaftlich unter Druck kommen werden, ist vorhersehbar. Dabei ist bereits jetzt die Konkurrenz billiger Kräfte aus Osteuropa deutlich spürbar. Deutsche Firmen, beispielsweise in der Textil- oder in der Automobilbranche, verlagern wegen des starken Lohngefälles schon seit Jahren Zehntausende Arbeitsplätze in die Slowakei oder nach Ungarn. Wenngleich Bürger aus den neuen EU-Ländern theoretisch zwar bis zu sieben Jahre auf die freie Arbeitsplatzwahl in den alten Mitgliedsstaaten verzichten müßten, wird diese Restriktion über Werkverträge mit Subunternehmen de facto ausgehebelt. Über eine Million Tschechen, Polen oder Rumänen schuften als Schwarzarbeiter in Gaststätten, Reinigungsbetrieben oder in Privathaushalten. Oft werden dabei skandalöse Arbeitsbedingungen und mafiose Strukturen in vielen Branchen beklagt, weshalb vor einer weiteren Öffnung der EU-Arbeitsmärkte auch eindringlich gewarnt wird. Als eine weitere Folge dieses legalen wie illegalen Arbeitskräfte-Transfers kann sich etwa ein tschechischer Bauarbeiter in Deutschland oder Österreich über den gleichen Lohn wie ein Prager Universitätsprofessor freuen. Unternehmen können Millionen sparen, während die Sozialkassen leer ausgehen, denn die Abgaben werden in den Heimatländern nach den dortigen niedrigen Sätzen eingezahlt. Zu den Verlierern zählen aber vor allem Zehntausende inländische Arbeitnehmer, die schon wegen der höheren Lebenserhaltungskosten nicht mit der Billigkonkurrenz aus Osteuropa mithalten können, wo Dumpinglöhne von zwei bis fünf Euro pro Stunde keine Seltenheit sind. Die Verlierer des in der DLR geplanten Freischeins für Freiheit und Wettbewerb werden inländische Arbeitnehmer, Freiberufler und Mittelständler sein. Die EU wird nicht nur ihre wirtschaftspolitischen Ziele der „Lissabon-Strategie“ verfehlen, sondern es droht darüber hinaus das Ende der Wohlstandsgesellschaft. Daran ändern auch nicht die Beruhigungspillen von EU-Kommissionspräsident Barroso und Ratspräsident Juncker, daß die DLR „sozial verträglich“ sein werde. Wie diese „Sozialverträglichkeit“ aussieht, wird die Kommission schon bald in der Beantwortung einer vom Verfasser dieser Zeilen gestellten Anfrage erläutern können. Dieser will nämlich unter anderem wissen, welche Maßnahmen die Kommission zu ergreifen gedenkt, um einer massiven Inländerdiskriminierung aufgrund der divergierenden tatsächlichen Standards – beispielsweise bei den Umwelt-, Sicherheits- oder Arbeitschutznormen – vorzubeugen. Und gespannt darf man auf die Antwort der Kommission warten, wie sie die Lissabon-Ziele erreichen will, wenn sie das bestehende EU-Gesellschaftsmodell mit Billiglöhnen und Sozialdumping unterminiert.

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