Keine Chance für den EU-Verfassungsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestehen, sieht der VProzeßbevollmächtigte Peter Gauweilers, der Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider. In einem Interview mit der am Freitag in Berlin erscheinenden Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT kündigt er an: “Falls der Vertrag überhaupt vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert wird, dann nur mit wesentlich verändertem Inhalt", denn mit dem Verfassungsvertrag sei “nun wirklich der Schritt über den Rubikon vom europäischen Staatenverbund zum europäischen Bundesstaat gemacht".
Schachtschneider erinnert daran, daß der “Verfassungsvertrag die existentielle Staatlichkeit Deutschlands weitgehend einschränken wird", welche aber “wegen des demokratischen Prinzips eines als Staat verfaßten Volkes … nicht von den Völkern getrennt werden (darf)". Diesen Schritt könne daher, so Schachtschneider, weder Bundestag noch Bundesrat, sondern nur “das deutsche Volk selbst gehen". Eine entsprechende Volksabstimmung fehle aber in Deutschland. Könnte jedoch das deutsche Volk abstimmen, “wäre eine Zustimmung, wie schon bei der Einführung des Euro, mehr als fraglich".
Die von ihm formulierte Verfassungsklage Peter Gauweilers bezeichnet er daher als “den einzigen Weg der Gegenwehr", “Deutschlands letzte Hoffnung" und “allemal als historische Pflicht".
V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin
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