Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion

Bis daß die Wahl sie scheidet

Bis daß die Wahl sie scheidet

Bis daß die Wahl sie scheidet

 

Bis daß die Wahl sie scheidet

Anzeige

Trotz erheblicher Unterschiede in ihren programmatischen Aussagen (siehe JF 41/04) wollen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) und die Deutsche Volksunion (DVU) ihre Zusammenarbeit ausbauen. Mit diesem Vorhaben sind die Vorsitzenden der beiden Parteien, Udo Voigt (NPD) und Gerhard Frey (DVU), Ende vergangener Woche einen großen Schritt vorangekommen, als sie verabredeten, bei der nächsten Bundestagswahl im Jahr 2006 mit einer gemeinsamen Liste anzutreten. Dieser Tage will man über mögliche Kandidaten befinden und die Frage klären, wie der Name der gemeinsamen Liste, die paritätisch mit NPD- und DVU-Mitgliedern zu besetzen sei, lauten soll. Gegenüber der Leipziger Volkszeitung sagte Frey, er sei mit Voigt übereingekommen, daß beide Parteien dauerhaft kooperieren sollten; beide wollen ihren Vorständen „empfehlen, daß DVU und NPD nicht gegeneinander antreten, sondern bei Landtagswahlen, der Bundestagswahl und Europawahl ihre Kräfte vereinen“, so Frey. NPD-Chef Voigt betont, daß diese Zusammenarbeit auf völliger Gleichrangigkeit beider Parteien und ihrer Vorsitzenden basiere. Eine Listenverbindung ist nicht möglich Unklar ist derzeit noch, wie das Vorhaben, gemeinsam für den Bundestag zu kandidieren, praktisch umgesetzt werden kann. Gerüchte lauten, man wolle unter der Bezeichnung „NPD/DVU“ antreten. Eine sogenannte Listenverbindung verbietet allerdings das Wahlgesetz. Die genannte Bezeichnung könnte jedoch als Zusatz auf dem Wahlzettel angeführt werden, während vor dem Zusatz eine von beiden Parteien allein genannt ist. So könnte etwa in einigen Bundesländern die DVU eine Liste einreichen, auf der auch NPD-Mitglieder kandidieren, in anderen umgekehrt die NPD mit DVU-Mitgliedern. Welche von beiden Parteien in welchem Land vorrangig kandidiert, müßte in einem solchen Falle nach der jeweiligen regionalen „Vormachtstellung“ einer der beiden Parteien bestimmt werden. Abgesehen von Brandenburg oder Sachsen dürfte es jedoch schwierig sein, dies eindeutig zu bestimmen. Zumal sich beim Blick auf die Strukturen beider Partner der Verdacht aufdrängt, die NPD müßte in erster Linie das Personal, die DVU das Geld für den Wahlkampf beisteuern. Sollte zudem das Bündnis NPD/DVU wirklich in den Bundestag einziehen, stellt sich das Problem, in welchem Verhältnis dann die einzelnen Landeslisten berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit bestünde in der Neugründung einer Partei oder Wählervereinigung ausdrücklich zum Zwecke der Wahl, die aus Mitgliedern beider Parteien besteht und dies mit dem entsprechenden Zusatz auf dem Wahlzettel kenntlich macht. Auf solche Weise trat bei der Bremer Bürgerschaftswahl 1987 eine „Wahlgemeinschaft der deutschen Rechten“ unter der Bezeichnung „Deutsche Volksliste“ an, in der NPD und DVU Kandidaten stellten und die von beiden Parteien unterstützt wurde. Auch hier könnte die Frage des Proporzes zum Problem werden: denn obwohl die DVU ohne Zweifel die größere Partei ist, verfügt die NPD über gefestigtere Strukturen und das aktivere Personal. Eine gerechte „Quotierung“ der Listenplätze dürfte sich in diesem Fall ebenso schwierig gestalten. Nicht unerheblich ist auch das Problem der Aufteilung einer möglichen Wahlkampfkostenrückerstattung. Gerade an dieser Frage war in der Vergangenheit bei ähnlichen Vorhaben die „Gemeinsamkeit“ zwischen Frey und der Führung der Nationaldemokraten schnell erloschen. Überhaupt stellt sich die Frage, inwieweit das von beiden Parteiführern euphorisch begrüßte und von Politikern etablierter Parteien – voran Günther Beckstein (CSU) und Wolfgang Bosbach (CDU) – perhorreszierte rechte Bündnis von Dauer sein wird. Dergleichen Vereinbarungen und Erklärungen, fortan gemeinsam ums deutsche Wohl zu ringen, sind so zahlreich, wie die entsprechend nachfolgenden Brüche derselben. 1975 unterzeichneten Frey und der damalige NPD-Vorsitzende Martin Mußgnug eine „Bonner Erklärung“, in welcher die „Wahrnehmung gemeinsamer Interessen“ ebenso verabredet wurde wie die Absicht, daß Frey stellvertretender Parteivorsitzender werden solle. Als der NPD-Parteitag dieser Empfehlung nicht folgte, war die Erklärung hinfällig. Im Januar 1988 unterzeichneten die Vorstände von DVU und NPD (wieder mit Mußgnug an der Spitze) eine neue Übereinkunft, die die folgenden Wahlen unter beiden Parteien aufteilte. Unter anderem wurde damals festgelegt, daß bei der Europawahl 1989 die DVU kandidieren sollte, wobei die Listenplätze 3, 6, 9 und 12 mit NPDlern zu besetzen seien. Der Aufstieg der Republikaner machte dem Erfolg dieser Verbindung seinerzeit einen Strich durch die Rechnung, und viele Mitglieder der NPD fühlten sich – nicht ganz zu Unrecht – von Frey umklammert und der innerparteilichen Freiheit beraubt. Zu den maßgeblichen Kritikern dieses Zusammengehens, die bei Frey und seiner Nationalzeitung darob in Ungnade fielen, gehörten Günther Deckert und Peter Marx, der bei der jüngsten Landtagswahl im Saarland wieder als NPD-Spitzenkandidat antrat.

Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles