Ist Deutschland tatsächlich die Operationsbasis für weltweit agierende Moslemextremisten? Mit einem Katalog von 50 Einzelfragen an die Bundesregierung wollte die „Arbeitsgruppe Innen“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich an diese Kernfrage herantasten – allerdings weitestgehend ohne Erfolg. Während die Karlsruher Richter ihr Nicht-Urteil zur Kopftuchfrage fällten und damit nun ein bundesweites Regulierungschaos auslösten und zweifelhafte Gruppierungen wie die islamistisch-fundamentalistische Organisation Milli Görüs zum „Tag der offenen Moschee“ (JF 41/03) luden, erledigte man im Bundesinnenministerium die Beantwortung der Mammut-Anfrage anscheinend nur oberflächlich und mäßig motiviert. So wird auf die Frage, welche muslimischen Gruppierungen „langfristig die Abschaffung der Demokratie“ fordern, nur mit Allgemeinplätzen geantwortet. Wiederholt weist das Innenministerium darauf hin, daß es Unterschiede zwischen Muslimen und Islamisten gebe. Weiter heißt es dazu: „Alle islamistischen Organisationen wenden sich letztlich gegen das westlichen Demokratievorstellungen zugrunde liegende Prinzip der Volkssouveränität. Die von diesen Organisationen angestrebte Einführung einer islamistisch interpretierten Scharia als umfassendes Gesellschafts- und Rechtssystem ist im Ergebnis zwingend verbunden mit der Abschaffung der bestehenden Verfassungsordnung“. Um welche Organisationen es sich denn hier handelt, verschweigt das Ministerium in seiner Antwort. Dies würde auch erhebliche Erklärungsprobleme bei den Verantwortlichen verursachen. Denn einerseits wird beispielsweise der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Nadeem Elyas, als Dialog- und Gesprächspartner – nicht zuletzt auch von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) – herumgereicht, andererseits verorten Verfassungsschützer in Elyas‘ Lobby-Verein gleich mehrere Mitgliedsvereinigungen, die sie in der Nähe der extremistischen Muslimbruderschaften verorten. Nicht zuletzt haftet dem Verbandspräsidenten und Dialogfreund Elyas selbst der Verdacht an, Muslimbruder zumindest gewesen zu sein, was er allerdings bestreitet. An diesem Punkt hakte auch die Union nach. Gehörte Elyas nun der radikalen Muslimbruderschaft an oder nicht? Unter Berufung auf Paragraph 16 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes bleibt die Regierung den Fragestellern die Antwort hierbei schuldig. Dort heißt es: „Dabei dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen.“ Die Bundesregierung weiß nichts von Scharia-Gerichten Auch bei Fragen, die sich mit den parallelgesellschaftlichen Strukturen des Islamisten-Netzwerks in Deutschland beschäftigen, wirkt das Innenministerium hilflos. Ein Aspekt dieses Problembereichs ist für die Arbeitsgruppe Innen das mit dem Grundgesetz kollidierende islamische Rechtssystem der Scharia sowie die auch in Deutschland erteilten „Fatwas“, islamische Rechtsgutachten. Die berühmteste Fatwa der letzten Jahre ist die 1998 verkündete Kamel-Fatwa, wonach Musliminnen ohne Begleitung eines männlichen Verwandten an keiner Klassen- oder Studienfahrt teilnehmen dürfen, deren Entfernung größer ist als die Strecke, die ein Kamel während einer Tages- und Nachreise zurücklegen kann. Aber auch die Fatwa des Islamisten Metin Kaplan, die nach deutscher Rechtsauffassung als eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten zu verstehen war, wurde berühmt. Kurz nachdem Kaplan die Fatwa gegen einen Konkurrenten erließ, wurde dieser in Berlin von drei maskierten Tätern förmlich hingerichtet. Einen systematischen Überblick über die in Deutschland von hier lebenden islamischen Führern verhängten Fatwas kann die Bundesregierung in ihrer Antwort zur Anfrage nicht bieten. Zur Erkenntnis, daß aus „integrationspolitischer Sicht“ festzustellen sei, „daß einzelne dieser Fatwas“ geeignet seien, „die Segregation von Muslimen zu begünstigen“, braucht es allerdings nicht die geheimdienstlichen Instrumente des Bundesinnenministeriums. Auch zum Agieren sogenannter Scharia-Gerichte in Deutschland kann die Bundesregierung nichts sagen. Allerdings habe die verbotene Organisation „Kalifatstaat“ von Metin Kaplan ihre Anhänger – soweit dem Ministerium bekannt ist – zu Geldstrafen verurteilt. Als adäquate Bekämpfungsmethode gegen die in Deutschland lebenden Moslemextremisten empfiehlt die Bundesregierung – wie könnte es auch anders sein – „zivilgesellschaftliche Strukturen“. Gerade hier sollten bei der Unions-Opposition alle Alarmglocken klingeln, werden im Namen dieses wohlklingenden, aber völlig nutzlosen rot-grünen Allheilmittels jährlich über 45 Millionen Euro Steuergelder im „Kampf gegen Rechts“ in den Wind geblasen. In den Antworten wird der Spagat deutlich, den die Bundesregierung in dieser Frage versucht. Einerseits gibt sie vor, Islamisten zu bekämpfen, andererseits pflegen ranghohe Regierungsmitglieder den „Dialog“ mit zweifelhaften Personen aus dem islamistischen Umfeld. Tun sie dies aus Naivität oder Unwissenheit, möchte man da fragen. Zumindest darüber gibt die Anfrage Aufschluß: aus Naivität und Unwissenheit.