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Angriff auf demokratische Grundrechte: Neue Klage gegen Verfassungsschutz / Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT eröffnet neues Verwaltungsstreitverfahren gegen NRW-Innenministerium

Angriff auf demokratische Grundrechte: Neue Klage gegen Verfassungsschutz / Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT eröffnet neues Verwaltungsstreitverfahren gegen NRW-Innenministerium

Angriff auf demokratische Grundrechte: Neue Klage gegen Verfassungsschutz / Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT eröffnet neues Verwaltungsstreitverfahren gegen NRW-Innenministerium

 

Angriff auf demokratische Grundrechte: Neue Klage gegen Verfassungsschutz / Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT eröffnet neues Verwaltungsstreitverfahren gegen NRW-Innenministerium

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Die Berliner Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT (JF) hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen des Verfassungsschutzberichtes 2002 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Prozeßbevollmächtigter ist Generalbundesanwalt a. D. Alexander von Stahl. Das Land NRW wird verklagt, es zu unterlassen, die JUNGE FREIHEIT in ihrem Verfassungsschutzbericht zu erwähnen und zu behaupten, es lägen “tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen" bei der Wochenzeitung vor.

In der Klageschrift wirft die JUNGE FREIHEIT dem NRW-Verfassungsschutz vor, Grundrechte zu verletzen und durch unbegründete Verdächtigungen unliebsame Journalisten zu diskriminieren. Durch die Verdächtigungen des NRW-Verfassungsschutzes entstünde dem Verlag ein jährlicher Schaden von rund 500.000 Euro, so Geschäftsführer Dieter Stein.

Der Rechtsstreit der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT gegen das Land Nordrhein-Westfalen dauert in einem ersten, bis heute noch nicht abgeschlossenen Verfahren schon seit dem 9. August 1996 an. Damals erhob die JF Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wegen der Publizierung der Verfassungsschutzberichte für die Jahre 1994 und 1995, in denen die JUNGE FREIHEIT erstmals im Kapitel “Rechtsextremismus³ wegen “Anhaltspunkten für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen³ erwähnt worden war. In erster Instanz wurde die Klage am 14. Februar 1997 abgewiesen. Das Gericht ließ jedoch im Urteil ausdrücklich festhalten: “Der Beklagte (NRW, die Red.) macht … geltend, die Klägerin zu keinem Zeitpunkt als rechtsextremistisch im Sinne eines endgültigen Werturteils bezeichnet zu haben.³ Trotz dieser Klarstellung berichten Medien auch weiterhin irreführend, NRW ordne die JF als “rechtsextremistisch³ ein, obgleich man dort auch weiterhin nur vage “Anhaltspunkte für den Verdacht³ formuliert.

Der am 17. April 1997 beim Oberverwaltungsgericht eingereichte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde nach vier Jahren, am 22. Mai 2001, abgewiesen. Die JUNGE FREIHEIT reichte deshalb am 23. Juni 2001 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Münster ein. Ein Termin für die Verhandlung dieser Verfassungsbeschwerde ist bis heute noch nicht anberaumt. 

Bislang hatte die JUNGE FREIHEIT aufgrund der in ihrer Klage berührten grundsätzlichen Grundrechtsproblematik und auch aufgrund beschränkter Ressourcen auf erweiterte Klagen gegen die Jahresberichte 1996­2001 verzichtet. Da die Verhandlung der Verfassungsbeschwerde nicht absehbar ist, die verfassungswidrige Erwähnung der JUNGEN FREIHEIT im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW jedoch Jahr für Jahr erneuert wird, hat sich der Verlag nun entschlossen ein paralleles erneutes Verfahren gegen den Jahresbericht 2002 zu eröffnen. 

Appell zur Solidarität

JF-Geschäftsführer Dieter Stein appelliert an Journalisten, Verleger und Publizisten, sich mit der JUNGEN FREIHEIT zu solidarisieren und gegen die Praxis des NRW-Verfassungsschutzes zu protestieren. “Heute ist die JUNGE FREIHEIT als konservatives Blatt betroffen, morgen kann es jederzeit ein linkes Blatt sein, in dessen Grundrecht auf Pressefreiheit eingegriffen werde³, so Stein. Der Staat unterliege einer Pflicht zur Neutralität und es sei ihm nicht gestattet, durch hoheitliches “Meinungshandeln³ aufgrund bloßer Verdachtsvermutungen diskriminierend in die Pressefreiheit einzugreifen.

Die vollständige Klageschrift kann über die Redaktion angefordert werden.

V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin

Vollständige Liste mit den Autoren und Interviewpartnern der JUNGEN FREIHEIT

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