BAMBERG. Ein für den 9. Mai angesetzter Prozeß gegen den Deutschland-Kurier-Chefredakteur David Bendels ist kurzfristig aufgehoben worden. Das geht aus einem Schreiben des Amtsgerichts Bamberg hervor, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Als Grund nennt das Gericht lediglich eine „Antragsrücknahme“. Seine Anwälte würden nun Akteneinsicht beantragen, kündigte er an.
Hintergrund des Verfahrens war ein Tweet des rechten Mediums vom Juni 2023. Darin wurde ein Zitat des damaligen AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah aufgegriffen, der nach einer Messerattacke im französischen Annecy geschrieben hatte: „Masseneinwanderung ist tödlich.“
#Klartext des AfD-#Europaabgeordneten @KrahMax zu #Annecy!#MaximilianKrah: „#Masseneinwanderung ist tödlich!“
Wie lautet IHRE Meinung zu dieser Feststellung?
🇩🇪https://t.co/KWwjf9b02R🇩🇪 pic.twitter.com/bWNnPBoGnH— Deutschland Kurier (@Deu_Kurier) June 8, 2023
Der Deutschland-Kurier verbreitete dazu einen Screenshot und kommentierte: „#Klartext des AfD-#Europaabgeordneten @KrahMax zu #Annecy! #MaximilianKrah: ‚#Masseneinwanderung ist tödlich!‘ Wie lautet IHRE Meinung zu dieser Feststellung?“ Die Staatsanwaltschaft Bamberg sah darin den Tatbestand der Volksverhetzung und beantragte einen Strafbefehl gegen Bendels.
Bendels bereits wegen Faeser-Meme verurteilt
Gegenüber dem Portal Nius bestätigte das Amtsgericht, daß die Staatsanwaltschaft ihren Antrag zurückgezogen habe. „Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls zurückgenommen.“ Weitere Angaben zu den Hintergründen machte die Behörde bislang nicht.
Bereits zuvor war Bendels wegen eines anderen Falls vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dabei ging es um ein satirisches Meme, das im Februar 2024 auf dem X-Kanal des Deutschland-Kurier erschienen war. Es zeigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Schild, auf dem stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“ Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich um eine bewußt unwahre, verächtlichmachende Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das öffentliche Wirken der Ministerin erheblich zu beeinträchtigen. Bendels hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (sv)