BERLIN. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat schwere Vorwürfe gegen die Weimer Media Group erhoben. Eine Werbebotschaft Klöckners für den von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ausgerichteten „Ludwig-Erhard-Gipfel“ sei ohne ihr Wissen erschienen, teilte ihr Büro dem Rechtsanwalt Markus Haintz mit. Dieser hatte die Politikerin zuvor wegen unlauterer Werbung abmahnen lassen.
Klöckners Sprecherin erklärte, die Christdemokratin habe sich zu der Veranstaltung geäußert, als sie das Amt der Bundestagspräsidentin noch nicht innehatte. Die spätere Zuschreibung ihrer Aussage zu dieser Funktion sei „ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung“ erfolgt. Die Verwendung der Amtsbezeichnung sei ihr daher nicht zuzurechnen.
Bundestagspräsidentin Klöckner distanziert sich nach Abmahnung von Haintz legal von „ihrer“ Werbung für den Ludwig-Erhard-Gipfel
Weimer Media Group warb ohne Genehmigung von Klöckner. Verwunderlich ist, dass mit Klöckner weiterhin rechtswidrig geworben wird. Wir haben nachgehakt:… https://t.co/tVqDi7RfYT pic.twitter.com/YD3ARnYi4n— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 31, 2025
Haintz hatte Klöckner aufgefordert, auf die Weimer Media Group einzuwirken, um die beanstandete Werbung entfernen zu lassen. Auf der Internetseite des „Ludwig-Erhard-Gipfels“ wurde die Bundestagspräsidentin weiterhin mit Foto und Amtsbezeichnung geführt.
Weidel mahnt Weimer erfolgreich ab
Die Mediengruppe des Kulturstaatsministers steht seit Wochen wegen unlauterer Werbepraktiken in der Kritik. Erst am Dienstag hatte sie nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT eine Unterlassungserklärung gegenüber AfD-Chefin Alice Weidel abgegeben. Auch Haintz war zuvor erfolgreich gegen das Unternehmen vorgegangen, das mit „2.000 Autoren“ geworben hatte.
Der Jurist wirft Weimer vor, seine Ämter und Verlagsgeschäfte nicht ausreichend zu trennen. Weimer ist Kulturstaatsminister und hält gemeinsam mit seiner Frau weiterhin je fünfzig Prozent der Weimer Media Group. Die Bundesregierung hatte dagegen zuvor wahrheitswidrig erklärt, der Minister habe den Verlag „verlassen“.
Nach Angaben von Haintz prüft er derzeit weitere Schritte gegen Weimers Unternehmen. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz wurde wegen unlauterer Werbung für ein Weimer-Format abgemahnt. Regierungsmitglieder dürfen ihre amtliche Stellung nicht für private oder wirtschaftliche Zwecke nutzen. Öffentliches Amt und geschäftliche Interessen müssen strikt getrennt bleiben. Auch die Bundestagspräsidentin unterliegt der Pflicht, ihr Amt neutral zu führen und jede Verwendung ihrer Funktion für wirtschaftliche Zwecke zu vermeiden. (sv)






