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Streit um Pressefreiheit: Schon wieder: Ferda Ataman verliert gegen Journalisten vor Gericht

Streit um Pressefreiheit: Schon wieder: Ferda Ataman verliert gegen Journalisten vor Gericht

Streit um Pressefreiheit: Schon wieder: Ferda Ataman verliert gegen Journalisten vor Gericht

Das Bild zeigt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman vor einer blauen Wand bei der Bundespressekonferenz.
Das Bild zeigt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman vor einer blauen Wand bei der Bundespressekonferenz.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman: Juristische Niederlage für ihre Behörde Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
Streit um Pressefreiheit
 

Schon wieder: Ferda Ataman verliert gegen Journalisten vor Gericht

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat ein schwieriges Verhältnis zur Pressefreiheit. Weil sie sich weigert, kritische Anfragen zu beantworten, muß sie vor Gericht und verliert. Es ist für sie nicht das erste Mal.
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Cato, Palmer, Exklusiv

BERLIN. Die von der ehemaligen Spiegel-Journalistin Ferda Ataman geführte Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat vor Gericht gegen das Online-Medium „Nius“ verloren. Die ADS hatte sich geweigert, Presseanfragen von „Nius“ zu beantworten. Das vom Ex-Chefredakteur der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, geführte Online-Magazin hatte der ADS mehrere Fragen geschickt, etwa ob und in welchen Fällen die Behörde von Januar 2022 bis Mai 2024 „durch Unterlassungsbegehren gegen mediale oder journalistische Publikationen“ vorgegangen sei – und wer in der Vergangenheit für zwei Abmahnungen von Journalisten durch die ADS verantwortlich sei.

Daraufhin kam von der ADS zunächst keine Antwort, so daß „Nius“ Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung stellte und vors Verwaltungsgericht Berlin zog. Atamans Anwalt betonte, seine Mandantin unterliege als unabhängige Regierungsbeauftragte keiner presserechtlichen Auskunftspflicht.

Steinhöfel: Ataman könnte mit Svenja Schulze gleichziehen

In einem Schreiben, das der Welt vorliegt, räumte Atamans Verteidiger jedoch ein, daß sie persönlich beauftragt habe, gegen „Nius“ vorzugehen. Für das Berliner Verwaltungsgericht ein Grund, die ADS zu verurteilen. Ataman muß den Streitwert von 5.000 Euro nicht selbst zahlen, das Geld kommt aus der Steuerkasse zu „Nius“.

Für Ataman ist es die dritte juristische Niederlage im dritten Verfahren um presserechtliche Streitpunkte. Der Jurist Joachim Steinhöfel, der das Reichelt-Medium in der Sache vertritt, sagte dazu der Welt: „Wenn sie ein weiteres anhängiges Verfahren in Hamburg auch noch verliert, hat sie sogar die Chance, mit ihrer Kollegin Svenja Schulze gleichzuziehen, die viermal gegen unsere Mandantin unterlegen ist.“ (st)

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman: Juristische Niederlage für ihre Behörde Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen
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