FRANKFURT AM MAIN. Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Podcast-Duo „Hoss und Hopf“ untersagt, eine Transfrau als „Mann“ zu bezeichnen. Weiterhin setzte das Gericht im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung fest. Die entsprechende Folge 178 von Kiarash Hossainpour und Philip Hopf wurde mittlerweile gelöscht.
Im Juli hatte das erfolgreiche Podcast-Duo über den Fall einer Transperson aus Erlangen gesprochen. Das einzige Frauen-Fitneßstudio der Stadt soll insgesamt 7.500 Euro zahlen, weil es einem biologischen Mann den Zutritt zu seinen Räumen verwehrte. Der abgelehnte Gast fühlt sich als Frau und nennt sich Laura H., hat aber keine Geschlechtsoperation vornehmen lassen.
Das ist übrigens die Trans Person, die von @jreichelt und @hoss_crypto nicht mehr als Mann bezeichnet werden darf.
Es gibt übrigens 14 Fitnessstudios in Erlangen, in denen Männer und Frauen zusammen trainieren können. Und nur EIN EINZIGES, dass nur für Frauen ist. Das hat 32… pic.twitter.com/x8joWEBjrC
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) August 28, 2024
Die Chefin des Fitneßstudios, Doris Lange, hatte der Transfrau Ende März mitgeteilt, „daß wir in unseren Schutzräumen für Frauen keinem biologischen Mann Zutritt gewähren können“, wie sie der Bild-Zeitung sagte. Daraufhin schaltete H. die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, ein. Die kümmerte sich schnell um den Fall und schrieb einen Brief an Lange.
Transperson mit Penis sei „rechtlich und sozial als Frau anerkannt“
„Hoss und Hopf“ bezeichneten die Transperson in ihrem Gespräch wiederholt als „Mann“ und benutzten männliche Pronomen. Unter anderem wurde die Aussage „Er hat seinen Pimmel noch“ vom Gericht als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gewertet, da sie „rechtlich und sozial als Frau anerkannt ist“.
Auf dem Kurznachrichtendienst X bat Hossainpour nun, veröffentlichte Videomitschnitte aus der Folge zu löschen, da sonst das Ordnungsgeld droht. Sollten das Duo die Kosten nicht tragen können, drohe eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Rechtlich bleibt ihnen die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Beschluß beim Oberlandesgericht einzulegen. (sv)