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Streit um Rundfunkgebühren: Fall Thiel: Anwalt beklagt juristische Fehler – WDR denkt schon an „künftige Inhaftierungsfälle“

Streit um Rundfunkgebühren: Fall Thiel: Anwalt beklagt juristische Fehler – WDR denkt schon an „künftige Inhaftierungsfälle“

Streit um Rundfunkgebühren: Fall Thiel: Anwalt beklagt juristische Fehler – WDR denkt schon an „künftige Inhaftierungsfälle“

Freiheit für Georg Thiel: aber erst nach maximaler Haftzeit Fotos: picture alliance/dpa | Paul Zinken / Flashpic | Jens Krick / Fernando Gutierrez-Juarez / Privat / JF-Collage
Streit um Rundfunkgebühren
 

Fall Thiel: Anwalt beklagt juristische Fehler – WDR denkt schon an „künftige Inhaftierungsfälle“

Nach sechs Monaten Gefängnis ist GEZ-Verweigerer Georg Thiel frei. Er mußte die maximale Haftzeit absitzen, trotz eines juristischen Wettlaufs öffneten sich die Gittertüren keinen Tag früher. Beim WDR überlegt man unterdessen, seinen Fall für künftige Inhaftierungen von Gebührenverweigerern zu nutzen.
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Es begann als eine von Millionen Vollstreckungen des Rundfunkbeitrags – jetzt ist es Zeitgeschichte im Gefängnis: Der Westdeutsche Rundfunk wollte Georg Thiel hinter Gittern sehen, und er verhinderte am 11. Mai 2021 sogar eine Freilassung. Der Kölner Sender intervenierte wiederholt. Er war hinter den Kulissen treibende Kraft; das beweisen Akten, die beim Verwaltungsgericht Münster liegen. Sie offenbaren noch viel mehr: Der Fall Thiel könnte zur Blaupause werden. Beim WDR denken sie über weitere Verhaftungen von Beitragsrebellen nach. 

Eine Sache verbindet Georg Thiel und Uli Hoeneß: das Gefängnis. Damit enden die Gemeinsamkeiten. Der frühere Bayern-Präsident konnte sich über diverse Annehmlichkeiten in der Haft freuen und durfte nach einiger Zeit zum Beispiel über das Wochenende zuhause schlafen. Er arbeitete von Montag bis Freitag in der Jugendabteilung seines Vereins. Lange vor dem Ende der Haftzeit blieb der Heimschläfer gleich ganz am Tegernsee. Bewährung. Vielleicht war es angemessen. Hoeneß hat ja auch nur 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen – mindestens.

Wie bescheiden nimmt sich da die Erzwingungshaft von Georg Thiel aus: Der WDR läßt ihn nicht gehen und hätte Thiel wohl gerne für immer in der Zelle vergessen. Nach sechs Monaten muß die Tür aber aufgehen, Höchstdauer, und das für 465 Euro Rundfunkbeitrag. Thiel erhält Fanpost: etwa tausend Briefe. Hoeneß bekam bald sechs Mal mehr.

Trotzdem siegt Georg Thiel in einer Disziplin: Im Gegensatz zu Hoeneß zieht er nie eine Kehrtwende in Betracht. Der WDR erkannte das schon im März und schreibt treffend in einer Mail an die Stadt Borken: Thiel zeige sich „nicht kooperativ“. Man könnte auch sagen: Er bleibt ungeschlagen, er erduldet alles. Es wird eine lange Partie – David gegen Goliath. Deutschland sieht einen wütenden Rundfunk, der sich vergeblich abmüht, der überhaupt keine Grenzen mehr zu kennen scheint.

Am Dienstag morgen steht Georg Thiel dann vor dem Gefängnistor in Münster: Acht Kilo leichter, aber frei. Er hat nicht gezahlt. Um den abgemagerten Hals hängt ein Schild: „Danke WDR!“ – einfach authentisch, ein GEZ-Gandhi.

Der WDR schreibt von „künftigen Inhaftierungsfällen“

Absage des WDR an die Stadt Borken vom 10. Mai 2021

Thiel und Hoeneß – sind beide Fälle ein Offenbarungseid des Rechtsstaats, jeweils am anderen Ende der Skala? Vielleicht, aber das ist nicht die ganze Geschichte. Außerhalb der Zelle ist da die ganzen sechs Monate lang noch ein Mann. Niemand darf seinen Namen lesen, doch er schreibt in Thiels Namen 60 Seiten lange Klageschriften. Er hat Thiels Vollmacht. Er will, daß Gerichte den GEZ-Gandhi aus dem Gefängnis befreien. Er wollte bereits die Verhaftung verhindern.

Die Absichten sind gut, die Ergebnisse sind es nicht. Es hagelt Niederlagen am Amtsgericht Borken und dem Landgericht Münster. Bereits da jubeln und planen sie in Köln. In der Mail des WDR an die Stadt Borken vom 19. März findet sich eine schonungslose Botschaft: „Die Argumentation der Richterin kann uns auch für evtl. künftige Inhaftierungsfälle weiterhelfen.“ Nach dem Haftspiel ist vor dem nächsten Haftspiel?

Klagen gegen Borken, Klagen gegen den WDR, alles geht verloren. Eine Verfassungsbeschwerde wird in Karlsruhe gar nicht erst angenommen. Die Richter stören vor allem zwei Dinge. Erstens: Verfahrensweg nicht beachtet. Zweitens: Es „bestehen erhebliche Zweifel an einer hinreichenden juristischen Qualifikation“ des Mannes, der in Thiels Namen schreibt.

Karlsruhe erweist Grundrechten einen Bärendienst

Gedankenspiele über „künftige Inhaftierungsfälle“: Schreiben des WDR an die Stadt Borken vom 19. März 2021 Foto: MM/JF

Es ist der billigste aller Siege, aber der WDR trägt die Worte aus Karlsruhe seitdem wie eine heilige Reliquie vor sich her: Gegen die Verhaftung sei „verfassungsrechtlich nichts zu erinnern“. Darf Thiels Haft aber sechs Monate andauern? Da haben auch die Richter Zweifel. Angesichts der geringen Geldforderung von 465 Euro kann sie bereits vorher „unverhältnismäßig werden“.

Natürlich braucht es dafür keine Verfassungshüter. Jedes Kind kennt die Antwort, also auch die Kölner Rundfunkbehörde. Die Frage ist also: Und warum passiert es trotzdem? Warum müssen immer wieder Gerichte die ARD-Sender zurück in den Sattel heben, sobald ihre Zwangsabgabe gefährdet ist?

Karlsruhe entscheidet, daß es über die Verfassungsbeschwerde nicht entscheidet. Dem WDR genügt das. Er schreibt im Mai an die Stadt Borken: „Für die Positionierung des WDR in der Haftangelegenheit Thiel“ war es „ein wichtiger neuer Aspekt“, die Richter hätten die Beschwerde „sehr deutlich zurückgewiesen“. Also bleibt die Tür für Thiel zu. Es muß wohl eine Art Geheimcode in den Zeilen aus Karlsruhe verborgen sein, der nur in den Chefetagen der Rundfunkpaläste zu entschlüsseln ist.

Apropos Geheimnis: Der WDR erklärt der Stadt, daß auch das eigene „anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielt“. Der Rundfunk will um jeden Preis eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags; Karlsruhe wird die demokratische Entscheidung des Landtags in Sachsen-Anhalt bald aushebeln. Das passiert aber erst im August und wir sind noch im Mai. Der WDR läßt in den kommenden Monaten keinen Menschen frei, der nicht zahlt. Schließlich sollen bald alle mehr zahlen. Verzichten – das wäre jetzt ein falsches Signal, oder?

Finale: Wer reißt dem Rundfunk noch die Maske vom Gesicht?

Ja, die riesige Verwaltungsabteilung hat beim WDR offenbar nicht viel zu tun – also schreiben sie lange Mails nach Borken, warten ihre Zeit ab und schnitzen Kerbe um Kerbe: Auf die nächste Entscheidung eines Gerichts, „das Herr Thiel vermutlich zeitnah wieder anrufen wird oder schon angerufen hat“. Bislang spielte die Erzwingungshaft in der Justiz kaum eine Rolle, weil praktisch niemand verhaftet wurde – der WDR läßt Fakten schaffen. Die milliardenschwere Rundfunkbehörde hat offenbar selbst nicht erwartet, daß diese Haft eines Menschen sechs Monate lang widerspruchslos hingenommen wird. Danke, liebe Richter, es läßt das Schlimmste befürchten. Auf die kommenden Haftfälle der ARD. Soll es so enden?

Nein, aber wer will in ein juristisches Tennisspiel einsteigen, das praktisch verloren ist? Zweiter Satz, immer noch kein Punkt und der Gegner hat Matchball. Welcher Anwalt läuft da noch aufs Spielfeld? Thorsten Bölck. Er führte hunderte Gerichtsverfahren gegen den Rundfunk, sie mündeten in den Verfassungsbeschwerden von 50 Bürgern. Bölck hat sie 2018 nach Karlsruhe getragen.

Heute führt uns der Rundfunkbeitrag ins Gefängnis. Bölck kann mit den Bällen weiterspielen, die vor Gericht bereits abgeschmettert wurden. Er kann aber auch nach neuen Fakten im Fall Thiel suchen. Der WDR sitzt auf einer Truhe voller Fakten: seine Akten. Dort steht, was der Rundfunk und die Stadt Borken im Haftfall getan haben. In Köln würden sie offenbar aber lieber sterben, als diese Truhe zu öffnen. Der Antrag wird abgelehnt: Es gibt keinen Zugang zu „WDR-internen Unterlagen, Vermerken, Abstimmungen, entscheidenden Personen hinsichtlich der Vollstreckung […]. Hierdurch würde in massiver und nachhaltiger Weise die Effektivität der Vollstreckungsmaßnahmen […] gefährdet“.

Der Schlüssel zur Zellentür

Allerdings winkt ein Trostpreis: Der Sender wird an das Verwaltungsgericht Münster Unterlagen senden. Auch hier führt Georg Thiel ein Verfahren. „Sie haben dort Gelegenheit zur Akteneinsicht“, schreibt der WDR. „Das haben wir dann getan“, sagt Bölck. Er reist von Schleswig-Holstein nach Münster und besucht Georg Thiel im Gefängnis.

Am Verwaltungsgericht Münster heißt der Trostpreis „Beiakte, Heft 2“. Es sind 156 Seiten vom WDR, der Sender hat sie an das Gericht geschickt – und darunter befinden sich auch Unterlagen aus Borken. Ja, es ist das Paket, was die Stadt im Mai geschnürt hat, damit der Rundfunk erfährt, was der Rundfunk im Fall Thiel getan hat. Es ist wohl einfach mit durchgerutscht. Für ein Gesamtbild fehlen weitere Puzzleteile, also folgt die Akteneinsicht bei der Stadt und dem Amtsgericht Borken, insgesamt über 476 Seiten. Jetzt wird es deutlich: Es war alles ganz anderes. Die Akten widerlegen die Aussagen des WDRs, Borken drängte auf ein Ende der Haft, der Öffentlichkeit wurde diese Wahrheit vorenthalten.

Wir erinnern uns: Die Stadt erklärt in ihrem Mailverkehr mit dem WDR am 3. und am 7. Mai: Eine Fortführung der Haft von Georg Thiel ist nicht mehr verhältnismäßig. Die Stadt will eine Haft, die zu nichts führt, endlich beenden, aber der WDR bläst die Aktion ab. Borken ist irritiert. Hatte die Anstalt von Intendant Tom Buhrow nicht zugesichert, „daß jede Entscheidung der Stadtkasse mitgetragen wird“? Nach dem Veto aus Köln rührt man im Münsterland offenbar keinen Finger mehr für Georg Thiel.

Die Akten halten diesen Moment fest und der ist für Bölck entscheidend. Es ist der Schlüssel, der die Zellentür öffnet. „Bei jedem Rechtseingriff muß geprüft werden: Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gewahrt? Wenn nicht, muß der Eingriff allein deswegen beendet werden. Das ist zwingendes Recht, kein unverbindlicher Appell. Man muß danach handeln und das hat die Stadt nicht.“ Was Borken tut – oder besser gesagt nicht tut –, das ist „rechtlich falsch, das ist politisch falsch“.

Behörden und Gerichte produzieren im Fall Thiel kiloweise Akten und schütten damit eine ganz einfache Wahrheit zu. Der Fall wäre sonnenklar, eigentlich. Recht haben und Recht bekommen, das wird bei Georg Thiel zum Krimi.

Kein Lebenszeichen von Georg Thiel

Thorsten Bölck will in einem Eilverfahren die Gefängnistür öffnen – noch vor Ablauf der sechs Monate: Borken soll den Auftrag zur Verhaftung zurücknehmen. Die Stadt wollte es bereits im Mai tun, drei Monate später ist diese Haft gewiß nicht verhältnismäßiger. Borken blockt. Die Stadt verweist auf Verfahren, die in Georg Thiels Namen schon an drei verschiedenen Gerichten laufen – oder besser gesagt: verloren gingen.

Es gibt noch einen Hebel: Das Verwaltungsgericht Münster könnte die Stadt Borken zwingen, den Antrag auf Verhaftung zurückzunehmen. Dafür muß das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, die muß aber erst beantragt werden, dafür braucht der Anwalt das OK seines Mandanten – und die Zeit wird knapp. Ein bürokratischer Wettlauf um die Freiheit von Georg Thiel beginnt.

Wie erreicht diese Botschaft den GEZ-Häftling so schnell wie möglich in der Zelle? Das übernimmt Olaf Kretschmann. Der Berliner sammelt auf seiner Seite rundfunk-frei.de Spenden für Georg Thiel; beide telefonieren seit Monaten regelmäßig. Am 22. Juli schickt Kretschmann ein Fax an die JVA Münster. Und dann? Nichts. Am 26. Juli schickt Kretschmann ein weiteres Fax nach Münster, mit Bölcks Entwürfen für eine neue Verfassungsbeschwerde.

Ergibt die noch Sinn? Kurz gesagt: Ja, denn jetzt sind alle Instanzen ausgeschöpft. Thiels Erzwingungshaft kann nicht mehr verhältnismäßig sein, weil sie viel mehr kostet, als die Geldforderung jemals einbringen könnte – also die 465 Euro Rundfunkbeitrag. Die gesetzlichen Haftkosten betragen in der JVA Münster 458 Euro – pro Monat. Die statistischen Haftkosten betragen nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums 135 Euro – pro Tag.

In Rekordzeit: Entscheidung am Verwaltungsgericht Münster

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Funkstille: Georg Thiel antwortet nicht. Befindet sich zwischen dem Faxgerät in der JVA Münster und seiner Zelle ein Hindernisparcours? Kretschmann wartet vergeblich auf einen Rückruf. Sieglinde Baumert saß 2016 ganze 61 Tage im Gefängnis. Auch sie hat nicht gezahlt. Auch sie kann in diesen Tagen keinen Kontakt herstellen. Der Autor schreibt an die JVA Münster, er bittet um ein Telefonat. Nichts. Am 24. August kommt Georg Thiel ohnehin frei und dieser Stichtag rückt näher und näher.

Am 10. August liegt dann endlich Post im Briefkasten von Thorsten Bölck: Eine zweite Verfassungsbeschwerde möchte Georg Thiel nicht, aber natürlich soll das Verwaltungsgericht Münster ein Ende seiner Haft anordnen. Er entschuldigt sich beim Anwalt, die JVA Münster hätte ihm das Fax erst jetzt vorgelegt.

Am 11. August geht Bölcks Schreiben beim Verwaltungsgericht Münster ein. Es ist noch nicht zu spät, die Richterin kann sofort eine einstweilige Anordnung erlassen. Georg Thiel kann zehn Tage früher als geplant wieder ein freier Mann sein. Im Grunde geht es aber um mehr. Das hier ist passiert, das ist Zeitgeschichte: Eine Haft, die längst als unverhältnismäßig gilt, wird nicht gestoppt. Der WDR wünscht offenbar keine weiteren Negativschlagzeilen, bevor Karlsruhe die Erhöhung des Rundfunkbeitrags verkündet. Laßt uns das wenigstens vor einem Gericht festhalten – auch für die Akten.

Am 11. August, nur wenige Stunden später, lehnt die Richterin am Verwaltungsgericht Münster den Antrag ab. Über die Frage der Verhältnismäßigkeit müsse das Amtsgericht Borken entscheiden, aber in dieser Instanz hat Georg Thiel ja schon längst verloren.

Da zeigt ein Anwalt einer Richterin, was in den Akten steht, die an ihrem Gericht liegen: Die Stadt Borken erkennt, daß eine Fortführung der Haft von Georg Thiel nach acht Wochen weder verhältnismäßig noch „erfolgversprechend“ sei. Man gehe nicht mehr davon aus, daß Thiel noch zahlt oder eine Vermögensauskunft gibt – das ist der Zweck dieser Haft. Borken weist den WDR dringend darauf hin und sieht eine „Zweck-Mittel-Relation“ nicht mehr gegeben.

Was sagt Bölck? „Deutlicher als durch ein solches Zugeständnis der Stadt kann ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht offenbar werden.“

Und nichts davon soll eine Rolle spielen.

> Teil I: Vom Nichtzahler zum Staatsfeind: Wie der WDR Georg Thiel hinter Gitter brachte

> Teil II: Fall Thiel: Stadt Borken will Haft beenden – doch der WDR verhindert es

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