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Urteil: Gericht: Keine Barzahlung von Rundfunkgebühren

Urteil: Gericht: Keine Barzahlung von Rundfunkgebühren

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Rundfunkbeitrag
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Schreiben vom Beitragsservice Foto: picture alliance/chromorange
Urteil
 

Gericht: Keine Barzahlung von Rundfunkgebühren

Gebührenzahler haben keinen Anspruch darauf, ihre Rundfunkbeiträge in bar zu begleichen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag. Geklagt hatten zwei Nutzer, darunter der Frankfurter Wirtschaftsjournalist Norbert Häring. Er hatte geltend gemacht, daß Euro-Banknoten das „einzige gesetzliche Zahlungsmittel“ seien und Rundfunkanstalten Barzahlungen nicht ablehnen dürften.
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KASSEL. Gebührenzahler haben keinen Anspruch darauf, ihre Rundfunkbeiträge in bar zu begleichen. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag. Geklagt hatten zwei Nutzer, darunter der Frankfurter Wirtschaftsjournalist Norbert Häring. Er hatte geltend gemacht, daß Euro-Banknoten das „einzige gesetzliche Zahlungsmittel“ seien und die Rundfunkanstalten Barzahlungen somit nicht ablehnen dürften.

Die Kasseler Richter widersprachen laut Agenturberichten dieser Darstellung: Dem Europarecht sowie dem Bundesbankgesetz ließen sich keine Verpflichtungen entnehmen, daß Barzahlungen akzeptiert werden müssen. Bei öffentlich-rechtlichen Abgaben könnten grundsätzlich andere Zahlungsweisen als Bargeld vorgeschrieben werden. Allerdings ließ das Gericht Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Anfang des Jahres hatte der neue ARD-Intendant Ulrich Wilhelm eine Erhöhung der sogenannten Haushaltsabgabe gefordert, die derzeit 17,50 Euro pro Monat beträgt. „Inflationsbereinigt zahlen die Menschen in Deutschland seit gut zehn Jahren nicht mehr Rundfunkbeitrag – und das bei einem ungleich größeren Angebot. Darüber werden wir mit den Ländern im Einzelnen sprechen müssen“, kündigte der ehemalige Sprecher der Bundesregierung an. (tb)

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