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Papst-Verunglimpfung: Papst-Verunglimpfung: Presserat rügt „Titanic“

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Papst-Verunglimpfung
 

Papst-Verunglimpfung: Presserat rügt „Titanic“

Der Deutsche Presserat hat das Satire-Magazin Titanic wegen der Verunglimpfung von Papst Benedikt XVI. öffentlich gerügt. Die Darstellung des katholischen Oberhaupts als inkontinent sei entwürdigend, urteilte das Gremium.
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Das kritisierte Titelbild des Satire-Magazins Foto: titanic-magazin.de

BERLIN. Der Deutsche Presserat hat das Satire-Magazin Titanic wegen der Verunglimpfung von Papst Benedikt XVI. öffentlich gerügt. Die Zeitschrift hatte das katholische Kirchenoberhaupt auf dem Titelbild der Juli-Ausgabe in Anspielung auf das Bekanntwerden von Interna aus dem Vatikan mit urinbefleckter Soutane abgebildet. Die Überschrift dazu lautete: „Halleluja im Vatikan – Die undichte Stelle ist gefunden!“. Hiergegen waren 182 Beschwerden beim Presserat eingegangen.

Das Abbilden des Papstes als inkontinent sei „entwürdigend und ehrverletzend“, urteilte der Beschwerdeausschuß des Presserats am Donnerstag und erteilte der Titanic deshalb eine öffentliche Rüge.

Das Satire-Magazin habe mit der Darstellung gegen den Pressekodex verstoßen. Nach diesem widerspreche es „journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen“.

Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

Zwar habe Satire die Freiheit, Kritik an gesellschaftlichen Vorgängen mit den ihr eigenen Stilmitteln wie Übertreibung und Ironie darzustellen, im vorliegenden Fall sei die Grenze der Meinungsfreiheit jedoch überschritten worden, begründete der Presserat seine Entscheidung. Es habe keinen Sachbezug zur Rolle des Papstes in der „Vatileaks“-Affäre gegeben.

Die öffentliche Rüge ist die schärfste Form der Zurechtweisung durch den Presserat. Sie bleibt aber wie alle Feststellungen des Gremiums folgenlos.

Titanic-Chefredakteur Leo Fischer erwiderte auf die Rüge, der Presserat könne offenbar Papst Benedikt nicht an seiner Dienstkleidung erkennen. Dieser sei in vollem Ornat und mit typischer Handbewegung seines Berufsstands abgebildet gewesen. Zudem habe der Papst nicht als Privatperson Joseph Ratzinger, sondern ausdrücklich in seiner Funktion als katholisches Kirchenoberhaupt gegen die Titanic auf Unterlassung geklagt.

Zu einem Prozeß war es allerdings nicht gekommen, weil der Vatikan einen Tag vor der Verhandlung vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift zurückgezogen hatte. (krk)

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