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Urteil: Eva Herman verliert Prozeß gegen Springer-Verlag

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Urteil
 

Eva Herman verliert Prozeß gegen Springer-Verlag

Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat den Prozeß gegen das Hamburger Abendblatt zur Berichterstattung über ihre Äußerungen zur Familienpolitik der Nationalsozialisten verloren. Herman hatte Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterlassung und Richtigstellung geltend machen wollen.
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Eva Herman moderiert seit 2010 die „Kopp Nachrichten“ Foto: JF

BERLIN. Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman hat den Prozeß gegen das Hamburger Abendblatt zur Berichterstattung über ihre Äußerungen zur Familienpolitik der Nationalsozialisten verloren. Herman hatte Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterlassung und Richtigstellung geltend machen wollen.

Das Hamburger Abendblatt hatte 2007 behauptet, die heute 53jährige habe auf einer Pressekonferenz gesagt, die „Wertschätzung der Mutter“ sei im Nationalsozialismus „sehr gut“ gewesen. Infolge der Kampagne gegen Eva Herman, hatte der NDR die Zusammenarbeit mit der Moderatorin beendet.

Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln war Herman wegen der falschen Wiedergabe ihrer Worte noch ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen worden. Gegen diese Entscheidung hatte der Axel-Springer Verlag, zu der das Hamburger Abendblatt gehört, Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat nun letztinstanzlich entschieden, die Zeitung habe „weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben“. (ho)

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