BERLIN. Der britische Rocksänger Pete Doherty hat sich dafür entschuldigt, bei einem Auftritt in München die Anfangsverse der ersten Strophe des Deutschlandlieds gesungen zu haben.
„Das war ein Fauxpas“, sagte der 30 Jahre alte Musiker dem Internetdienst TIKonline. Er habe nicht gewußt, „daß es verboten ist“, sonst hätte er es nicht getan, wird Doherty zitiert.
Der wegen seiner langjährigen Drogensucht in die Schlagzeilen geratene Sänger soll während des Auftritts bei einem Festivals des Jugendsenders „on3“ einem Bericht der Münchner Tageszeitung tz zufolge mehrmals die Worte „Deutschland, Deutschland über alles“ gesungen haben.
„We are not amused”
Das Publikum reagierte mit Buhrufen, Pfiffen und ausgestreckten Mittelfingern. Nach einiger Zeit sei Doherty daraufhin durch den Veranstalter, den Bayerischen Rundfunk, von der Bühne gebeten worden, um „das extrem gespaltene Publikum“ nicht weiter aufzuregen. „Sonst hätten wir die Sicherheit nicht mehr garantieren können“, sagte Multimedia-Programmchef Rainer Tief gegenüber der tz: „Um es britisch zu sagen: We are not amused.“
Bereits am Dienstag hatte Dohertys Management verlautbart, der Sänger bedauere es, falls „Besucher oder Hörer und der Bayerische Rundfunk durch seinen Auftritt beleidigt worden sein sollten“. Dies sei nicht beabsichtigt gewesen. „Pete ist ein aktiver Teilnehmer an antifaschistischen und antirassistischen Organisationen“, heißt es in der Erklärung weiter.
Erste und der zweite Strophe sind nicht verboten
Das 1841 von Heinrich Hoffmann von Fallersleben gedichtete „Lied der Deutschen“ ist seit 1952 die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Bei offiziellen Anlässen wird nur die dritte Strophe gesungen.
Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigten 1991 die dritte Strophe des Liedes als deutsche Nationalhymne. Das Singen der ersten und der zweiten Strophe ist nicht verboten. (vo)