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Exhibitionismus: Wenn Transfrau den Männermantel öffnet

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Männerbeine in schwarzen Socken und schwarzen Lederschuhen unter einem kurzen schwarzen Rock, von hinten fotografiert, vor grauem Hintergrund. Mantel auf: Wer im Rechtssinn kein „Mann“ mehr ist, kann straffrei exhibitionieren. Foto: IMAGO / Depositphotos
Männerbeine in schwarzen Socken und schwarzen Lederschuhen unter einem kurzen schwarzen Rock, von hinten fotografiert, vor grauem Hintergrund. Mantel auf: Wer im Rechtssinn kein „Mann“ mehr ist, kann straffrei exhibitionieren. Foto: IMAGO / Depositphotos
Mantel auf: Wer im Rechtssinn kein „Mann“ mehr ist, kann straffrei exhibitionieren. Foto: IMAGO / Depositphotos
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Wenn Transfrau den Männermantel öffnet

Nur, wer laut Gesetz als Mann gilt, kann sich nach Paragraph 183 strafbar machen, wenn er sich entblößt. Doch warum werden Frauen nicht belangt? Und was ist eigentlich mit sogenannten Transfrauen? Was das Bundesministerium der Justiz dazu sagt.

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