BIELEFELD. Das Landgericht Bielefeld hat im sogenannten Bad-Oeynhausen-Prozeß eine neunjährige Haftstrafe gegen den angeklagten Syrer Mwafak al-S. verhängt. Der Asylmigrant wurde nach Jugendstrafrecht wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchten Totschlags, Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, berichtet die Welt.
Hintergrund: Im Juni 2024 wurde der damals 20jährige Philippos Tsanis im Kurpark von Bad Oeynhausen angegriffen und schwer verletzt, nachdem er den Abiball seiner Schwester besucht hatte. Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der Syrer, der 2016 nach Deutschland eingewandert war, immer wieder auf den Kopf und Körper seines Opfers eintrat und so seinen Tod „billigend in Kauf“ nahm, wie der Richter ausführte. Später erlag der 20jährige seinen Verletzungen. Mwafak al-S. habe von Philippos dabei auch nicht abgelassen, als dieser bereits am Boden lag.
Verteidigung verlangte einfachen Verweis
Mit der neunjährigen Haftstrafe folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen verlangt, den Syrer mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen.
Der Fall hatte im vergangenen Jahr zu einer deutschlandweiten Debatte über kriminelle Asylbewerber geführt. So debattierte im Juli 2024 sogar der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Tat. „Hören Sie endlich auf, von Einzelfällen zu sprechen“, mahnte der damalige Oppositionsführer im Bundestag, Friedrich Merz (CDU).
Fall Philippos sorgte für hitzige Debatte im Bundestag
Die Tat, ebenso wie die islamistische Messerattacke in Mannheim, reihe sich in die lange Reihe schwerer Gewaltverbrechen der vergangenen Monate durch Migranten ein. „Wenn wir nicht bald etwas tun, werden die Grundlagen unseres gedeihlichen Zusammenlebens zerstört!“
Die Bundesregierung solle nicht mehr von der „nicht gelungenen sozialen Integration“ reden, forderte der seinerzeitige Unionsfraktionschef und jetzige Bundeskanzler damals. Zuvor hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser bemängelt, der syrische Mörder von Philippos würde seit seiner Ankunft in Deutschland vor acht Jahren „nichts anderes“ als die Flüchtlingsunterkunft kennen. Eine Falschbehauptung, wie sich später herausstellte. Gegen das heutige Urteil kann Revision eingelegt werden. (ho)