WIESBADEN. Hessen will die Handynutzung an Schulen grundsätzlich verbieten. Das teilte das Kultusministerium am Donnerstag mit. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und SPD haben dazu am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach soll es Grundschülern künftig ausnahmslos verboten sein, Handys in der Schule privat zu nutzen. Das bloße Mitführen eines mobilen Endgeräts wird nicht verboten.
Auch aus weiterführenden Schulen (Sekundarstufen I und II) soll die private Handynutzung an sich verbannt werden. Allerdings können die Schulen trotzdem „einzelne Zeiten oder räumliche Bereiche“ dafür ausweisen. Die konkreten Regelungen sollen sich dabei „am Alter und Entwicklungsstand“ der Schüler orientieren. Bei Regelverstößen sollen die Geräte eingezogen und erst am Ende des Unterrichtstags zurückgegeben werden.
Schüler sollen miteinander reden, nicht aufs Handy gucken
Zur Begründung verweist der Gesetzentwurf darauf, daß Schulen „Schutzzonen“ sein müßten. Mit digitalen Medien seien neben Vorteilen auch Gefahren verbunden, etwa extremistische Propaganda und Mobbing. Zudem sei übermäßige Handynutzung laut Experten „eine wesentliche Ursache für Konzentrationsdefizite sowie eine Beeinträchtigung der kognitiven und motorischen Entwicklung“.
CDU-Kultusminister Armin Schwarz bezeichnete es als „großen Erfolg“, daß „Smartphone-Schutzzonen“ gesetzlich verankert würden. „Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Maßstäbe.“ Schwarz forderte, daß gerade jüngere Kinder in den Schulpausen „wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke vor sich hin oder übereinander chatten“. Der Christdemokrat hatte sich bereits im vergangenen Jahr dafür ausgesprochen, zu einer bundesweiten Verständigung über die Smartphone-Nutzung an Schulen zu kommen.

Regelung soll im kommenden Schuljahr greifen
Laut Kultusministerium sollen die neuen Regeln bereits im neuen Schuljahr greifen. Dieses beginnt im August. Bislang gibt es in Hessen weder auf Gesetzes- noch auf Verordnungsebene eine explizite Regelung zur Nutzung mobiler Endgeräte. Jede Schule kann in ihrer jeweiligen Schulordnung eigene Regeln schaffen.
Zuvor hatte bereits die AfD im Hessischen Landtag gefordert, einheitliche Regelungen für die Nutzung von Smartphones festzulegen. Die „negativen Folgen des exzessiven Smartphone-Gebrauchs im schulischen Kontext“ seien wissenschaftlich belegt, sagte Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion.
Auch andere Länder wollen Regelungen treffen
Daniel May, bildungspolitischer Sprecher der Grünen, kritisierte am Donnerstag, der Minister sei mit einem Gesetzentwurf um die Ecke gekommen, „der nicht einmal für Hessen eine einheitliche Lösung bereithält“. Letztendlich werde die Entscheidung der einzelnen Lehrkraft aufgebürdet.
Am Mittwoch war bereits bekanntgeworden, daß auch Baden-Württemberg eine „schulgesetzliche Regelung mit klaren Leitplanken für den Umgang mit Smartphones an Schulen“ plant, wie der SWR berichtete. In Thüringen hatten sich CDU, SPD und BSW in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Nutzungseinschränkungen für Grundschulen festzulegen. Anders als in Deutschland gibt es in vielen anderen Staaten bereits einheitliche Regelungen zur Handynutzung in Schulen. (ser)