POTSDAM. Das Landgericht Potsdam hat den Anfangsverdacht bestätigt, daß es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Die Entscheidung fiel bereits Ende April, wurde aber erst jetzt durch einen Bericht der Märkischen Oderzeitung bekannt.
Die Staatschutzkammer des Landgerichts aus der brandenburgischen Hauptstadt folgt damit einem Beschluß des Amtsgerichts Neuruppin in der ersten Instanz. Die Klima-Extremisten müssen laut Justizpressestelle nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch rechnen.
„Letzte Generation“ dreht Pipeline zu
Rückblende: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte im Dezember 2022 eine großangelegte Durchsuchung bei „Letzte Generation“-Mitgliedern veranlaßt, nachdem die Extremisten mehrfach die Pipeline der PCK-Raffinerie in Schwedt zugedreht hatten. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Es folgten Razzien in mehreren Bundesländern.
Betroffene der Durchsuchung hatten gegen den Vorwurf Beschwerde eingelegt. Doch das Potsdamer Landgericht wies diese nun als unbegründet zurück. (fh)