FRANKFURT/MAIN. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat die Deutsche Bahn verpflichtet, Kunden beim Fahrkartenkauf eine dritte Geschlechtsoption anzubieten. Das Unternehmen dürfe von Personen, die sich nicht oder nicht nur als Mann oder Frau identifizierten, nicht verlangen, sich zwischen den beiden klassischen Geschlechtskategorien zu entscheiden, urteilte das Gericht.
Anlaß für die Entscheidung war die Klage einer Frau, die sich als „nicht-binär“ bezeichnet. Der Geschlechtseintrag in ihrer Geburtsurkunde laute „ohne Angabe“. Die Kundin fühlte sich beim Kauf einer Bahncard diskriminiert, weil sie sich beim Formular zwischen den Kategorien männlich oder weiblich entscheiden mußte.
Frankfurter Landgericht empfiehlt Verzicht auf Mann-Frau-Anrede
Sie forderte deshalb Unterlassung und Entschädigung von der Deutschen Bahn. Im August entschied zunächst ein Landgericht über den Fall. Dieses urteilte, das Online-Formular beim Kauf der Bahncard stelle eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar. Eine Entschädigung stehe der Klägerin aber nicht zu. Die Deutsche Bahn ging nach der Entscheidung in Berufung.
Bereits im Dezember 2020 hatte das Frankfurter Landgericht in einem anderen Fall die Kundenformulare des Unternehmens beanstandet. Zwischen den Optionen Mann und Frau wählen zu müssen, sei diskriminierend für Menschen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlten, hieß es damals in der Entscheidung. Das Gericht empfahl der Deutschen Bahn zudem, gänzlich auf die geschlechtsspezifische Anrede zu verzichten oder eine neutrale Grußformel wie „Guten Tag“ zu nutzen. (zit)