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Frankfurt am Main: Gericht entscheidet: Kirchenglocken dürfen weiterläuten

Frankfurt am Main: Gericht entscheidet: Kirchenglocken dürfen weiterläuten

Frankfurt am Main: Gericht entscheidet: Kirchenglocken dürfen weiterläuten

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner
Frankfurt am Main
 

Gericht entscheidet: Kirchenglocken dürfen weiterläuten

Immer wieder beschweren sich Anwohner über lautes Kirchengeläut. In Frankfurt am Main hat nun das Verwaltungsgericht eine Klage gegen Glockenläuten abgewiesen. Der religiöse Charakter des Geräusches könne auch einer säkularen Gesellschaft zugemutet werden.
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FRANKFURT. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, daß die Ortskirche im hessischen Usingen-Merzhausen auch weiterhin läuten darf. Zuvor hatte ein Anwohner geklagt, der sich am Geräusch der Glocken sowohl am frühen Sonntag morgen, als auch zu den regelmäßig stattfindenden Kirchenkonzerten gestört hatte.

Das Gericht erklärte zur Begründung, die Grenzwerte beim Lärmschutz seien in keinem der beanstandeten Fälle überschritten worden. Außerdem sei bei der Entscheidung auch der sakrale Charakter des Läutens zu berücksichtigen. „Deshalb stelle das Glockengeläut, daß sich im Rahmen des Herkömmlichen halte, keine erhebliche Belästigung dar und sei auch in einer säkularisierten Gesellschaft als eine zumutbare sozialadäquate Einrichtung unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz hinzunehmen“, teilte das Gericht am Montag mit. Des Weiteren machte es geltend, daß der Kläger als Zugezogener von dem Glöckenläuten wußte, bevor er nach Ursingen-Merzhausen kam.

Ortvorsteher: Fast alle wollen Glockenläuten hören

Der Streit um das Glockenläuten im Dorf wurde seit 2019 geführt. Damals hatten die Zugezogenen in Ursingen-Merzhausen damit gedroht, die Kirche zu verklagen. Die Gemeinde bemühte sich daraufhin mit Schallschutzplatten am Glockenturm darum, den Streit zu schlichten. Der langjährige Ortsvorsteher von Ursingen-Merzhausen, Johannes Stenzel, kommentierte den Ausgang des Rechtsstreits im Gespräch mit dem Hessischen Rundfunk (HR) folgendermaßen: „Mit dem Urteil ist die Sache meiner Meinung nach erledigt.“

Stenzel zufolge hätten die Gegner des Kirchenläutens ohnehin nie eine Mehrheit im Dorf gehabt. Man habe bei einer Ortsbeiratssitzung über das Problem geredet. „Fast das gesamte Dorf hat sich damals dafür ausgesprochen, daß die Glocken weiterläuten“, resümierte er am Montag.

Immer wieder beschweren sich Anwohner über Glockengeläut in ihrer Nachbarschaft. Vor einem Monat erst hatte sich in Wiesbaden „einer von vielen genervten Nachbarn“ über den „allabendlichen Lärm“ beklagt. „Muß das wirklich sein?“, fragte der Anrainer in einem Schreiben an den Pastor der evangelischen Johannesgemeinde, Stephan Da Re. Auch der Pastor hatte der Beschwerde damals widersprochen. Das Glockenläuten sei in hiesigen Kulturkreis seit Jahrhunderten üblich und werde daher fortgesetzt. (fw)

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner
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