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Katholische Kirche: Propst will Pfarrgemeinderat wegen AfD-Mitglied neu wählen lassen

Katholische Kirche: Propst will Pfarrgemeinderat wegen AfD-Mitglied neu wählen lassen

Katholische Kirche: Propst will Pfarrgemeinderat wegen AfD-Mitglied neu wählen lassen

St.Peter-und-Paul-Kirche in Potsdam
St.Peter-und-Paul-Kirche in Potsdam
Die St.Peter-und-Paul-Kirche in Potsdam Foto: picture alliance/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
Katholische Kirche
 

Propst will Pfarrgemeinderat wegen AfD-Mitglied neu wählen lassen

Der Propst einer katholischen Pfarrei in Potsdam hat den Berliner Erzbischof Heiner Koch um die Auflösung des Pfarrgemeinderats gebeten, weil ein neu gewähltes Mitglied Teil der AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ war. Und für den Diözesanrat in Berlin ist seit dem Wochenende auch „Menschenfeindlichkeit“ ein Ausschlußgrund.
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POTSDAM. Der Propst einer katholischen Pfarrei in Potsdam hat den Berliner Erzbischof Heiner Koch um die Auflösung des Pfarrgemeinderats gebeten, weil ein neu gewähltes Mitglied Teil der AfD-Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ ist. Das Erzbistum Berlin bestätigte gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) eine entsprechende Anfrage des Propstes der Potsdamer Pfarrei St. Peter und Paul, Arnd Franke.

Ausschlaggebend für die Bitte an Erzbischof Koch sei eine „zunehmend von Mißtrauen und Konflikten geprägte Atmosphäre“ in seiner Gemeinde gewesen. Am Sonntag hatte Pfarrer Franke seine Gemeinde über den Vorgang informiert. Wie die JUNGE FREIHEIT von einem Meßbesucher erfuhr, sprach der Propst in seiner Ansprache von zunehmenden „Anfeindungen und Verdächtigungen“.

AfD-Mitglied in Pfarrgemeinderat gewählt

Es sei sein Fehler gewesen, daß über die Kandidaten für die Pfarrgemeinderatswahl Ende vergangenen Jahres zu wenig Informationen bekannt geworden seien. So sei etwa nach Ansicht des Pfarrers Franke das berufliche Umfeld für die Wähler von Relevanz. Hintergrund ist die Wahl des neuen Pfarrgemeinderats im November 2019.

Dabei war auch ein Gemeindemitglied in das Gremium gewählt worden, das als Schatzmeister des Brandenburger Landesverbands der „Jungen Alternative“ tätig war. Dieses Amt legte der 32 Jahre alte Mann jedoch mittlerweile nieder. Bereits Ende Dezember ging Pfarrer Franke mit Bedenken an die Öffentlichkeit, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit noch möglich sei. So hätten „einzelne Kandidaten bei der Vorstellung in der Gemeinde nicht offengelegt, welche Ehrenämter sie außerdem innehaben beziehungsweise in welchem beruflichen Umfeld sie arbeiten“, begründete der Propst damals seine Zweifel. Deren beruflicher Hintergrund war tatsächlich in der Gemeinde allgemein bekannt und kein Geheimnis.

Ende Januar 2020 nahm der Pfarrgemeinderat jedoch die Arbeit inklusive des AfD-Mitglieds auf. Daraufhin kam es nach JF-Informationen vor einer Sonntagsmesse zu einer Flugblattaktion von Gegnern. Ein früheres Mitglied des vorangegangenen Pfarrgemeinderats ging verbal auf die jetzige Vorsitzende des Gremiums los. AfD-Mitglied Weber, der sich als Organist und Vorsänger ehrenamtlich für die Kirchgemeinde engagiert, sagte der JF, er sei bislang noch unentschlossen, ob er im Falle einer Neuwahl des Pfarrgemeinderats wieder antreten werde.

Erzbistum: AfD-Mitgliedschaft kein Ausschlußkriterium

Auf Nachfrage der KNA teilte ein Sprecher des Erzbistums Berlin nun mit, daß die AfD-Mitgliedschaft kein grundsätzliches Ausschlußkriterium für ein Gremium einer katholischen Gemeinde sei.

Erzbischof Koch werde sich zunächst ein Bild über die Situation in Potsdam machen, ehe er eine Entscheidung treffe. Zudem betonte der Sprecher, „daß antisemitische, menschenverachtende und rechts- wie linksextreme Positionen, Haltungen und Äußerungen keinen Platz in einer katholischen Gemeinde“ hätten.

Diözesanrats: Menschenfeindlichkeit als Ausschlußgrund

Unterdessen hat der Diözesanrat des Erzbistums Berlin am Wochenende eine Änderung der Ausschlußkriterien für Gemeinde- und Pfarreiräte beschlossen. In einer Ergänzung zur Wahlordnung heißt es nun: „Die Zugehörigkeit zu Gemeinde- und Pfarreiräten ist nicht vereinbar mit der Mitgliedschaft in oder der tätigen Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen.“

Überdies beauftragte die Vollversammlung der höchsten Laienvertretung des Erzbistums ihren Vorstand, eine Handreichung mit Kriterien für den Ausschluß wegen menschenfeindlichen Verhaltens zu erstellen, berichtete das Domradio aus Köln. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gebe es bereits eine vergleichbare Regelung. (ls)

Die St.Peter-und-Paul-Kirche in Potsdam Foto: picture alliance/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB
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